Da war die „taz“ wohl ein wenig zu optimistisch, als sie von achteinhalb Jahren Haft für den Leiter des Verhörzentrums von Abu Ghraib Steve Jordan schrieb. Richtig ist nämlich null Jahre. Genau, null, gar nichts, er wandert nicht ins Gefängnis, kassiert bloß eine Rüge.
Das war’s. Jordan kommt davon, Rumsfeld wird nicht einmal angeklagt und niemanden stört es, dass irakische Gefangene von amerikanischen Soldaten (Die Truppe, die laut Bush für Menschenrechte im Irak kämpft) gefoltert, vergewaltigt und getötet wurden, am allerwenigsten die Richter. Ein schönes Beispiel, wie die Kontrolle der Exekutive durch die Jurisdiktion funktioniert. Schön wie eine eitrige Wunde.
Update: Infowars hat einen allgemeineren Artikel zu Folter, den man allerdings vor allem aufgrund der Bilder nur lesen sollte, wenn man keinen schwachen Magen hat. Besonders empathische und feinfühlige Menschen sollten diesen Link nicht klicken. Zum Artikel
August 30, 2007 um 5:15
Du irrst – Rumsfeld ist angeklagt. Nicht dass es ihn jucken würde, aber er ist es.
August 30, 2007 um 6:14
Kein Wunder, dass es ihn nicht juckt, er fällt wohl kaum unter die deutsche Gerichtbarkeit. Ich bezog mich auf amerikanische Gerichte, die dafür eigentlich zuständig sein sollten.
August 30, 2007 um 9:08
Ja, die deutsche Klage ist überhaupt nur deswegen rechtlich möglich, weil eine Strafverfolgung Rumsfelds in seinem Heimatland nicht zu erwarten ist. Damit fällt er insofern unter die deutsche Gerichtsbarkeit, als er verhaftet werden könnte, wenn er hier verurteilt würde und danach deutschen Boden beträte.
Davon abgesehen war der Kommentar auch nicht so tausendprozentig ernst gemeint.
August 31, 2007 um 6:57
Naja, insofern er dann noch Deutschen Boden beträte… außerdem, selbst wenn. Notfalls macht Washington ‘n bisschen Druck und der kommt wieder frei. Wär’ vermutlich nicht allzu zuträglich für die Deutsch-Amerikanische Beziehung, denn es ist ungeschriebenes Gesetz, dass nur die Amerikaner Deutsche verschleppen dürfen, nicht umgekehrt!
Oktober 30, 2007 um 6:51
[...] war irgendwie zu erwarten. Merke: Wer im Auftrag der amerikanischen Regierung foltert und mordet, steht unter deren Schutz und wird nicht belangt. Die Angehörige der massakrierten [...]