Unsere Berufsvoyeure versuchen unentwegt, die Stimmen von Datenschützern und Überwachungsgegnern zu beschwichtigen, indem sie “hohe rechtlicher Hürden” anführen, die sicherstellen sollen, dass die systematische Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung nur schweren Kriminellen betrifft. Glauben tut ihnen kein Mensch mit funktionierendendem Erinnerungsvermögen mehr. Dass es “hohe rechtliche Hürden” gibt, schützt niemanden vor dem Missbrauch, wie auch dieser Fall zeigt:
Stellt euch mal vor, es ist Rechtsstaat und keiner hält sich dran…