Die Entrechtung der Arbeitslosen geht munter weiter und betrifft nun auch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Das ist die Logik eines klischeehaften Mafiosos aus den dreißiger Jahren. „Nein, du musst uns kein Schutzgeld bezahlen, wenn du nicht wilst. Aber wenn du nicht bezahlst, dann kann es passieren, dass dir ein tragischer Unfall widerfährt…“
Es gibt schon einen Grund, warum man die Exekutive Staatsmafia nennt.
Juni 7, 2008 um 9:28
Hier wird der Freiheitsbegriff als Unterdrückungsmechanismus mißbraucht. Mit repressiver Freiheit tut man so, als habe der Betroffene die freie Wahl, wobei er lediglich eine Auswahl an beschränkten Möglichkeiten hat, die ihm in jedem Falle – so oder so – um seine Grund- und Menschenrechte bringen. Herbert Marcuse handelt die fadenscheinige Freiheit der angeblich freien Gesellschaft ab, attestiert ihr keinen freiheitlichen Wert, wohl aber einen Zwangscharakter, den man ihr auferlegt hat: „Unter der Herrschaft eines repressiven Ganzen läßt Freiheit sich in ein mächtiges Herrschaftsinstrument verwandeln. Der Spielraum, in dem das Individuum seine Auswahl treffen kann, ist für die Bestimmung des Grades menschlicher Freiheit nicht entscheidend, sondern was gewählt werden kann und was vom Individuum gewählt wird. Das Kriterium für freie Auswahl kann niemals ein absolutes sein, aber es ist auch nicht völlig relativ. Die freie Wahl der Herren schafft die Herren oder die Sklaven nicht ab.“
Das „verwaltete Bewußtsein“ (erneut Marcuse) freilich möchte sich selbst im Glauben belassen, dass diese Form der Freiheit die einzig machbare Freiheit ist. Sie tut so, als sei es Ausdruck freiheitlichen Bestrebens, wenn man zwischen Strick oder Pistole, Pest oder Cholera, Guantanamo oder Dachau, Atombombe oder C-Waffen wählen könne. Und eben diese Mißhandlung des Freiheitsbegriffes ist es, die einst Mafiosi in den Dreißiger Jahren anwendeten, die im anonymisierten Massenstaat, egal ob kapitalistisch oder kommunistisch gesittet, ebenfalls genutzt wird.
Hier also Räuber, dort der Staat. Beide bedienen sich der gleichen Vergewaltigung eines an sich anstrebsamen Zieles. Die Einordnung der Freiheit in ein vorgefertigtes Raster, um sie als Vorwand zu instrumentalisieren, eine soziale Sauerei, ein Verbrechen oder eine Frechheit sonstiger Art, dem Betroffenen, nicht aber dem Täter zuzuschieben. Anders: Wenn sich der Betroffene zwischen Unrecht A und Unrecht B entscheiden kann, wirkt es freiheitlich inspiriert und die Entscheidung zieht die Konsequenzen nach sich, für die nur der Betroffene belangt werden kann. Immerhin hätte er sich anders entscheiden können.
Räuber und Staat also. Schon in der ausgehenden Antike, freilich auch noch früher, wurde erkannt, dass beide Worte Ausdruck einer Sache sind. Augustinus: „Nimm die Rechtsstaatlichkeit weg, was sind Staaten wenn nicht große Räuberbanden? Denn was sind Räuberbanden anderes als Staatswesen im Kleinen?“ – Insofern beherrscht sich Augustinos von Hippo noch, weil er die Rechtsstaatlichkeit subtrahiert wissen will. Was aber, wenn die Rechtsstaatlichkeit nur so heißt, aber im Keime das Unrecht in sich trägt? Was sind also Staaten anderes als Räuberbanden im Großen?
Juni 10, 2008 um 11:35
Volle Zustimmung zu deiner Abstraktion des Falles, Robert.
Mit den Texten in deinem Blog sehe ich das ähnlich, willkommen in der Blogroll.
Juni 14, 2008 um 6:23
Tatsächlich erkenne ich auch in Deinen Artikeln meine Gedankengänge wieder. Somit sollst auch Du in meiner Rolle willkommen sein.