General-Bundesanwältin Monika Harms warnt vor gefährlichem „Linksterrorismus“ (also vor dem, was in einem Rechtsstaat unter „Sachbeschädigung“ läuft) mit der Begründung, dass diese gefährlichen Sachbeschädigungsterroristen sich ja ändern könnten und dann könnte da
die Gewalt gegen Sachen auch umschlagen, wenn man die Zeitfür gekommen hält.
Denn wie wir wissen gilt in den Köpfen unserer „Volksvertreter“ nicht der Leitsatz „Wie gefährlich ist eine Bedrohung?“, um Gefahren einzuschätzen, sondern „Wie gefährlich könnte eine von mir erfundene Bedrohung unter den hanebüchensten Umständen werden?“ und auf Basis dieser Überlegung wir dann reagiert.
In gleicher Erklärung erzählte Harms (der Name bedeutet wohl nicht umsonst auf englisch „(er/sie/es) verletzt“) dann noch munter von der RAF, damit auch der pawlowsche Effekt nicht ausbleibt und man immer schön an die RAF denkt, wenn man von ein paar Krawallis mit Feuerfetisch hört. Und hat man dann einmal ein schönes Terrorgespenst, dass alle Bürger verunsichert, kann man diesem dann auch die Schuld für alle Probleme zuschieben.
Der ordentlich konditionierte Staatsbürger und Sittenstrolch glaubt diesen Mist wahrscheinlich auch noch, immerhin kommt es ja „von oben“. Ich persönlich glaube allerdings nicht, dass aufgrund eingeworfener Fensterscheiben und abgefackelter Rußschleudern das Vertrauen in den Rechtsstaat sinkt. Vertrauen verspielt man sich, indem man enttäuscht, indem man bei wichtigen Problemen versagt.
September 16, 2007 um 6:16 pm |
[…] gilt nicht nur für Harms, dass man sich nicht fragt, wie gefährlich eine Bedrohung denn konkret ist, sondern nur, wie […]
Dezember 15, 2007 um 2:30 pm |
[…] Harms und die Realität Generalbundesanwältin Monika “Sachbeschädigung ist Terrorismus” Harms hat ein sehr seltsames Verhältnis zur Realität. Es entspricht wohl dem Verhältnis eines […]