Die alte Masche zieht also noch. In Göttingen haben mal wieder ein paar Randalekinder einige Autos feuerbestattet und nun ermittelt die Staatsgewalt wegen Terrorismus. Welches Schlagwort diesmal die Zugehörigkeit „beweist“, wurde aber nicht verraten. Man wird wohl auf den nächsten Fall eines Mituntertanen warten müssen, der zur falschen Zeit das falsche Wort benutzte, und als Terrorverdächtiger in die Mühlen des Unrechtsstaates gerät, um zu erfahren mit welchem Fachbegriff man fieser Sachbeschädigungsterrorist wird.
Die Einstufung von gelegentlicher Sachbeschädigung als Terrorismus ist übrigens laut Bundesgerichtshof nicht drin, aber auf die hört die Exekutive nur in einem Rechtsstaat.
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