Vorratsdatenspeicherung wird planmäßig ausgeweitet

Bisher wurde jedes angeblich gegen den Terror gerichtete Gesetz auf weitere Kriminalitätsfelder und Bagatellen ausgedehnt. Daher ist es nur logisch gewesen, auch in der Frage der Vorratsdatenspeicherung eine solche Ausweitung anzunehmen. Natürlich kam sie, denn gegen den Terrorismus war dieses Gesetz nie gerichtet. Das gab auch Dieter Wiefelspütz zu, kaum dass das Gesetz verabschiedet war. Natürlich nicht vorher, sonst hätte doch niemand an die Sicherheitswirkung des Gesetzes geglaubt, und man hätte nicht die allgemeine Paranoia und Angst vor bösartigen Bartträgern und meuchelnden Mullahs zur Stimmungsmache verwenden können.

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass nun Urheberrechtsinhaber (die Musikindustrie beispielsweise) Zugriffe auf die durch die Vorratsdatenspeicherung erhobenen Verkehrsdaten erhalten. Was das nun mit Terrorismus zu tun haben soll, wird wohl niemandem klar. Muss es auch nicht, denn was gestern Begründung für ein Gesetz war, ist heute längst vergessen. Es ist schließlich eine viel höhere Hürde, eine Maßnahme zu installieren, als sie dann später auszubauen. Daher erfindet unsere Herrscherkaste alle möglichen Bedrohungen (zur Zeit sind es muslimische Terroristen, vor ein paar Jahren waren es Kommunisten), gegen die sich die neuartige Methode angeblich richten soll, und alle möglichen „rechtsstaatlichen“ Einschränkungen, die angeblich sicherstellen sollen, dass sonst niemand als die Bedrohung betroffen sei. Diese Einschränkungen sind nach Abschiedung des Gesetzes natürlich alle vergessen und jeder kann Opfer dieser Methoden werden.

Und genau deswegen, darf man auch den wunderbar rechtsstaatlich klingen Beschränkungen der anderen (geplanten) „Sicherheits“gesetzen nicht trauen, denn auch diese werden mit der Salamitaktik entfernt werden, sobald das Gesetz einmal überhaupt in Kraft ist.

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