Archive for the ‘Unrecht und Ordnung’ Category

Krähen und Augen UPDATE: Beitrag auf Youtube aufgetaucht

März 6, 2009

Über unherhältnismäßige Polizeigewalt schreibe ich ja desöfteren in diesem Blog. Ein bezeichnender Punkt in fast allen dieser Fälle ist, dass die beteiligten Polizisten ungeschoren davonkommen, auch wenn sie grundlos Menschen zusammenschlagen oder gar erschießen. Grund dafür ist neben parteiischen Richtern und Staatsawälten, die gar kein Interesse haben, den Fall zu ermitteln, auch die „Kameradschaft“ oder eher der Gruppendruck innerhalb der Polizeibeamten. Mit letzterem befasst sich „Panorama“ in der gestrigen Sendung, die ich jedem nur empfehlen kann.

Zur Sendung

Update: Der Beitrag ist auch auf Youtube zu finden.

Kriegspropaganda und Realität

September 4, 2008

Was tut die Regierung eines Staates wie der BRD, wenn so langsam die Schweinereien des eigenen Militärs in fremden Ländern ans Tageslicht kommen und der Widerstand der Bevölkerung gegen den Angriffskrieg in Afghanistan unüberhörbar wird? Aus dem Land zurückziehen? Nun, das würde die Regierung eines demokratischen Staates machen. In der BRD müllt man die Hirne des Wahlviehs einfach mit Propaganda zu:

Unmittelbar vor dem heutigen Antikriegstag hat die Deutsche Post eine PR-Kampagne für die Bundeswehr angekündigt. 8.000 großformatige Post-Plakate, die ab diesem Monat bundesweit geklebt werden, werben mit dem Abbild eines uniformierten Afghanistan-Kämpfers des deutschen Expeditionskorps. Die Plakat-Kampagne soll „den Soldatenberuf in der Gesellschaft präsent machen“, heißt es bei der Deutschen Post.

Als wüsste die überwiegende Mehrheit der Gesellschaft nicht schon von allein, dass es Soldaten gäbe…

Es glaube übrigens niemand, das der oben bei Duckhome verlinkte Vorfall der Erste seiner Art wäre. Glaubt man dem Soldaten Achim Wohlgethan, der in Afghanistan stationiert war, dann war das Töten unschuldiger Zivilisten, auch Kindern, die Regel.

Wohlgethan berichtet auch, wie menschenverachtend sich Soldaten der sogenannten Schutztruppe ISAF gegenüber der Zivilbevölkerung verhielten. Wenn sie überprüfen wollten, ob in einem Feldstück noch versteckte Minen lagen, warfen sie vor den Augen hungriger Kinder Äpfel hinein. »Wenn die Kinder losliefen, um sich die Äpfel zu holen, und es keinen Knall gab, wurde dieses Feld als geklärt und unvermint betrachtet.« Und wenn es doch knallte, hatte das Kind eben Pech gehabt.

Damit sich auch ja niemand der Illusion hingibt, das deutsche Militär sei in irgendeiner Weise anständiger oder moralischer als die Streitkräfte anderer Staaten, über deren Menschenrechtsverletzungen der deutsche Spießbürger sich gerne entrüstet. Doch die in Afghanistan eingesetzten Soldaten sind genau so Soldaten wie alle anderen Todeshändler in Kriegsgebieten ebenfalls, und sie sind den gleichen Bedingungen und Umständen unterworfen. Und ebenso wie alle anderen Mordarbeiter stumpfen die deutschen Streitkräfte in Folge ihres blutigen Handwerks und der allgegenwärtigen Bedrohung, Ziel eines Widerstandskämpfers zu werden, zusehends ab, bis schließlich die beschriebenen Gräueltaten herauskommen.

Zu glauben, ein Mensch könnte sich täglich einer Umwelt aus Angst und Gewalt aussetzen, ohne dass seine Seele davon einen Schaden nähme, ist so naiv wie anzunehmen, ein Schneeball könnte in einem laufenden Hochofen bestehen. Es gibt nur einen Weg, diesen Prozess und die somit folgenden Menschenverachtungen nebst Racheaktionen der afghanischen Angehörigen zu verhindern, und der ist, die Soldaten so schnell wie möglich aus Afghanistan abzuziehen und die Beteiligung an diesem Angriffskrieg abzubrechen.

Offener Rassismus

August 18, 2008

Zwischen 2003 und 2007 wurden in Niedersachsen 21 landesweite sogenannte „verdachtsunabhängige Kontrollen“ im Umfeld von Moscheen durchgeführt. „Verdachtsunabhängig“ ist allerdings ein Euphemismus, der verschleiern soll, dass während dieser Kontrolle alle Moslems (und all, der dafür gehalten werden) unter Generalverdacht stehen.

In der Praxis sehen die verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen so aus, dass orientalisch/muslimisch aussehende Menschen von der Polizei angehalten werden, während andere Fußgänger passieren dürfen. Dass sich vor allem nach der Gebetszeit eine Schlange von zur Kontrolle wartenden Muslimen bildet, die auf die Überprüfung ihrer Papiere wartet, hindert viele Arbeitstätige am rechtzeitigen Erreichen ihrer Arbeitsstellen.

Es wird also auschließlich nach ethnischen Kriterien entschieden. Wenn die Haare zu schwarz sind, oder die Haut nicht bleich genug ist, dann wird man kontrolliert. Schärfer ausgedrückt, ist augenscheinlich die Rasse entscheidend, ob man kontrolliert wird oder nicht.

Ein weiterer Erfahrungsbericht einer solchen Kontrolle (aus der Perspektive des Beobachters) lässt sich bei Wut! finden. Auch in diesem Fall entschied ein ausländisches/orientales Aussehen, ob Passanten eine Kontrolle über sich ergehen lassen müssen.

Die Polizeibeamten griffen sich Menschen “moslemischen Aussehens” aus den Passanten heraus, um bei diesen eine Personenkontrolle durchzuführen — und zwar in äußerst rauhem Ton. (So einen Ton habe ich das letzte Mal von einem “Genossen Volkspolizist” gehört, und wer die noch kennt, weiß bestimmt, was das für Scheißbullen waren.)

Das einzige Kriterium für die sehr auffälligen polizeilichen Maßnahmen war ein “ausländisches Aussehen”, es handelte sich klar um eine Sonderbehandlung bestimmter Menschen, die nach ethnischen Maßstäben durchgeführt wurde.

Ein solches Vorgehen seitens staatlicher Repressionskräfte wird für gewöhnlich mit Rassismus betitelt und ich sehe keinen Grund, warum man das bei den Fällen in Niedersachsen nicht ebenfalls tun sollte.

Bleibt zu erfragen, warum der Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann (man kennt ihn als Kämpfer für die heimliche Hausdurchsuchung), Verdachtskriterien anlegt, die in diesem Land seit 63 Jahren ausgestorben sein sollten. Auf eine diesbezügliche Anfrage der Fraktion der Grünen antwortete er:

Die Kontrollmaßnahmen haben sich als Instrument zur Erkenntnisgewinnung im Bereich des islamistischen Extremismus/Terrorismus bewährt. Sie haben eine nachweisbare Präventivwirkung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des Aufbaus radikaler islamistischer Gruppen.

Ach, tun die Kontrollen das? Wie viele Terroristen wurden denn durch diese Kontrollen erkannt und dementsprechend aus dem Verkehr gezogen? Diese Fragen wurden (natürlich gewählter formuliert) auch in der Anfrage gestellt, doch Schünemann zieht es vor, nicht auf sie zu antworten, was in Zahlenwerte übersetzt wohl Null bedeutet. Die Kontrollen dienen also keinem Zweck, sie sind einzig und allein Schikane.

In die Kriminalität treiben

August 16, 2008

Kaum kommt man aus der Sommperause zurück, schon zeigen die argen ARGEn ein weiteres Mal, wie viel Achtung sie den entrechteten Besitzlosen in diesem System entgegenbringen:

Trotz heftiger Kritik von Politikern und Verbraucherschützern will die Bundesagentur für Arbeit weiter an der Vermittlung illegaler Tätigkeiten im Bereich Telefonwerbung festhalten. Man könne die Firmen, die entsprechende Stellenangebote in der Jobbörse der Behörde veröffentlicht haben, nicht präventiv bestrafen, sagte ein Sprecher zur taz. „Ein illegales Verhalten muss nachgewiesen werden.“ Als Bundesbehörde habe man keine rechtlichen Möglichkeiten gegen die Inserate von Unternehmen verzugehen, die „möglicherweise gesetzeswidrig“ handeln.

Langzeitarbeitslose werden durch die Geißel der drohenden Bezugskürzung gezwungen, illegale Praktiken in der Telefonwerbung auszuführen. Besonders sauer stößt da der Sprecher der Jobbörse auf, der sich jeder Verantwortung entzieht, wie es unter diesen Brüdern Usus ist.

So weit ich dieses Justizsystem verstanden habe, kann jeder gegen illegale Tätigkeiten vorgehen, indem er die zuständigen Behörden auf diese aufmerksam macht. Sollte dem nicht so sein, dann entbehren Strafverfolgungsbehörden jeglichen Sinn. Aber um gegen Verbrechen vorzugehen braucht es ja ein Mindestmaß an Eigeninitiative, sozialem Denken und Rechtsbewusstsein. Dies ist bei den Bütteln der Arbeitsämter allerdings nicht vorhanden, wie sie stets zu beweisen suchen. Darum lässt man die Call-Center gewähren, statt sie anzuzeigen und somit zu verhindern, dass sich noch mehr Empfänger staatlicher Hilfsleistungen strafbar machen.

Aber sind ja sowieso nur Arbeitslose, also Menschen zweiter Klasse, was?

Mildeste Mittel?

Juli 22, 2008

Unverhältnismäßige Gewaltausübung durch unsere Repressionskräfte ist ja immer wieder Thema dieses Blogs. Und jedes Mal empfinde ich mehr Abscheu und Verachtung für die Täter aus den Reihen der Exelutive, die anscheinend von Soziopathen durchsetzt ist. Anders ist das Vorgehen der Beamten im jüngsten Vorfall nicht zu erklären.

Wie gelähmt saß Josef Hoss damals am Steuer seines Wagens, im Hinterhalt. Die Scherben flogen ihm um die Ohren, die Panik stieg in ihm auf. Er war wehrlos, als ihn die wohl zwölf Vermummten aus dem Bus rissen, wehrlos, als sie ihn traten und schlugen – selbst dann noch, als er gekrümmt auf dem Boden lag. „Ich rief nach der Polizei“, erinnert sich der heute 56-Jährige. Aber die Polizei war ja längst da: Wie sich später herausstellte, waren seine Peiniger Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) Köln.

Das ist keine Polizeiarbeit. Das ist ein Überfall. Das Opfer dieser uniformierten Wegelagerer ist nun schwerbehindert und kann auch nur kleinste Strecken ausschließlich unter Einsatz von Krücken zurechtlegen. Natürlich ist man sich auf Seiten der Staatsgewalt keiner Verantwortung bewusst.

Schließlich, heißt es in der Berufungsbegründung, sei der Zugriff „unter Anwendung der mildesten Mittel im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ angeordnet worden. Man habe mit den „Einsatzmehrzweckstöcken“ nur die Muskulatur gelockert, nachdem Hoss passiven Widerstand geleistet habe, indem er sich die Hände nicht nach hinten führen lassen wollte. Hoss sagt, er wollte nur sein Gesicht vor den Schlägen schützen. Als letzte Chance bleibt ihm nur noch die Revisionsverhandlung am 14. August in Köln.

Deutsche Polizei: Wir lockern ihre Muskulatur, bis sie keinen Schritt mehr ohne Krücken tun können. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren natürlich eingestellt. Hoss hat zwar vor einem Zivilgericht Recht erhalten, dich ging die Staatsgewalt in Berufung. Bis heute hat der Mann auch nach achtjährigem juristischem Streit nicht einen einzigen Cent zur Entschädigung erhalten und ist finanziell am Ende.

Es geht aber nicht nur darum, dass Kölner Polizisten einen Menschen zusammengeschlagen haben, und dass das Opfer nun körperlich und finanziell ruiniert ist. Der schlimmste Aspekt, und der Grund warum ich jeden mir zu Ohren kommenden Fall zusammentrage, ist, dass solch ein Vorgehen durch die Staatsanwaltschaften gedeckt werden, wodurch sich die Täter einer faktischen Immunität sicher sein können. Im dritten Reich genossen die Mitglieder der SA eine eigene Gerichtsbarkeit, die untätig blieb, wenn einige Braunhemden beispielsweise einen Kommunisten zu Tode prügelten. Mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft sind wir gar nicht so weit davon weg.

Kauf dir deine Grundrechte ein

Juli 15, 2008

Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 1:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Jaja, frei äußern. Was bedeutet denn „frei äußern“? Im Allgemeinen sollte man vermuten, dass man etwas frei äußert, wenn man bei der Äußerung nicht angegriffen oder behindert wird. Zum Beispiel sollte man nicht von Polizisten zusammengeschlagen werden, wenn man seine Meinung auf der Straße laut ausspricht.

Das beinhaltet auch, dass man sich das Recht, etwas zu äußern nicht kaufen muss, da Grundrechte für jeden zu gelten haben, ungeachtet seines Kontostandes. In Bayern sieht die Regierung das aber anders. Dort haben sich Anbierter von Videostreams ab dem 1. August eine Lizenz einzukaufen, wenn sie mehr als 500 Benutzer gleichzeitig bedienen können. Durch den Einkauf erhielte man dann die Erlaubnis, das Grundrecht wahrzunehmen. Allerdings nur, wenn der Inhalt der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien in den Kram passt. Ansonsten gibt es keine Lizenz und man darf sein Grundrecht nicht wahrnehmen. So etwas nennt sich Zensur und findet nachweislich nicht nur in China statt, sondern auch mitten in der Bundesrepublik Deutschland.

(via)

Der böse schwarze Mann?

Juli 6, 2008

Schwarze werden in Deutschland so oft von der Polizei schikaniert und verdächtigt, daß sich viele nicht mal mehr trauen, zur Polizei zu gehen, wenn sie beleidigt oder verprügelt worden sind. Ich kenne einige, die rassistische Übergriffe nicht angezeigt haben, weil sie von der Polizei weitere Übergriffe befürchtet haben.

Dies sind die Worte von Moctar Kamara, dem Mitorganisator der 2. Black African Conference. Was das konkret heißt, lässt sich am Fall Robert Nwanna feststellen. Dem Schwarzafrikaner sind rassistisch motivierte Anfeidungen nicht fremd. So folgt ihm beim Einkauf der Ladendetektiv, bis er das Gebäude verlassen hat und kontrolliert den Kinderwagen nach Diebesgut. Auch seine (weiße) Verlobte muss sich Ausdrücke wie „Negerschlampe“ oder „Bimbo-Frau“ anhören, sogar von Teilen ihrer eigenen Familie.

Als sich Robert Nwanna im Mai 2005 auf dem Heimweg vom Einkaufen befindet, begegnet ihm eine Gruppe Angetrunkener. Diese sind bewaffnet mit Messern, Kehrschaufel und Golfschläger, zwei haben ihren Pitbull dabei. Robert wollte einfach nur vorbei, berichten Zeugen, doch die Gruppe hat andere Pläne. Sie halten ihn auf, beleidigen und schlagen ihn. Das Wort „Scheißneger“ fällt.

Also flieht Robert, er läuft zu seinem Haus, doch die Schläger verfolgen ihn. „Sie haben ihn reingetrieben“. sagt ein Zeuge. Auch in seinen eigenen vier Wänden ist er nicht sicher vor ihnen, sie treten die Tür ein. Robert springt aus dem Küchenfenster, hält ein Messer in der Hand. Der Alphawolf der Gruppe greift ihn mit einem Golfschläger an und trifft ihn an der Brust. Robert sticht Sekunden später zu und trifft den Angreifer am Hals. Der Stich war nicht tödlich, aber lässt den Mann zusammensacken.

Einige Zeugen hatten die Polizei alamiert, welche auf der einen Seite zehn bewaffnete Leute sieht, von denen einer am Boden liegt, auf der anderen Seite Robert, klein, schmächtig, Prellungen, Blutergüsse und Wunden auf Stirn und Brust. Allerdings ist Robert schwarz und damit steht für die Polizisten sofort fest, wer Täter und wer Opfer ist. Robert wird als einziger in Handschellen auf das Revier gebracht. Auch dort herrscht eine ganz eindeutige Meinung gegenüber Schwarzen:

Ein Kriminalhauptkommissar legt schriftlich nieder, dass auch Robert Nwannas Verlobte Nicole mit auf dem Revier sei, das Wort „Verlobte“ schreibt der Beamte in Anführungsstrichen. Und ergänzt: „Dabei war auch ein circa anderthalb Jahre altes weibliches Kleinkind, augenscheinlich eine Mulattin.“

Wirklich wichtige Feststellungen unterbleiben dagegen. Zwar nehmen die Beamten alle Küchenmesser aus der Wohnung im Sudetenweg mit, um zu klären, woher die Tatwaffe stammt. Das Messer und der Golfschläger der Gruppe werden jedoch nicht sichergestellt, bleiben verschwunden. Auch werden weder für den verletzten Artur K. noch für dessen alkoholisierte Kumpane Blutproben angeordnet – das Ergebnis hätte Aufschlüsse über deren Glaubwürdigkeit bringen können.

Robert Nwanna verbringt die Nacht in einer Zelle. Nachdem klar ist, dass sein Kontrahent nicht in Lebensgefahr schwebt, wird er morgens entlassen. Zähes juristisches Gezerre beginnt.

Silke Füßinger, die zuständige Kieler Staatsanwältin, sieht die Schuld an der Auseinandersetzung von Beginn an allein bei Nwanna. Nach jahrelangen Ermittlungen und Dutzenden Vernehmungen klagt sie den Afrikaner wegen gefährlicher Körperverletzung an, eines Delikts, das mit zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Ermittlungen gegen sechs Mitglieder der Gruppe werden erst nach einer Anzeige durch die Anwältin Roberts begonnen, aber sämtlich eingestellt. Die Staatsanwältin kann kein straffälliges Verhalten feststellen, einen Menschen anzugreifen, rassistisch zu beschimpfen, zu jagen und mit Hiebwaffen anzugreifen. Aber anscheinend nur, wenn dieser Mensch ein Schwarzer ist.

Legalisierte Beweisfälschung

Juli 2, 2008

So will Bayern seiner Polizei erlauben, auch in Wohnungen einzubrechen, um Spionage-Software auf dem Rechner eines Verdächtigen zu installieren. Das BKA muss Späh-Trojaner via Internet auf verdächtige Rechner bugsieren.

Während das BKA die Onlinedurchsuchung nur zur Abwehr internationaler Terrorgefahren einsetzen darf, gilt diese Beschränkung für die bayerische Landespolizei nicht. Sie kann bei jeder dringenden Gefahr für den Staat sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen eingesetzt werden. Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Als ich das gelesen habe, blieb mir für einige Minuten die Spucke weg. Nicht, weil die bayerischen Repressionskräfte durch den Bundestrojaner Beweise fälschen wollen – davon, dass sie das tun werden, bin ich überzeugt – aber, dass die bayerische Regierung diese Fälschungen in Gesetzesform ankündigt, diese Dreistigkeit haut mich um. Ich vermutete zuvor, dass die Fälschungen ohne gesetzliche Grundlage getätigt würden und falls diese auffliegen die ausführenden Polizisten angeklagt und (natürlich) freigesprochen werden.

Dass Beweisfälschungen nun aber im Gesetz stehen, ist ein harter Beweis, dass der Bundestrojaner auf keinen Fall zur Beweismittelsicherung eingesetzt werden soll. Dazu taugt er einfach nicht, weil alle Beweise, die auf der Festplatte gefunden werden auch vom Trojaner selbst stammen können. Vorstellbar wäre vielleicht noch, dass politisch unliebsame Personen wegen Straftaten die sie nicht begangen haben inhaftiert werden sollen. Zu diesem Zweck wäre aber die oben beschriebene Methodik besser geeignet, weil das Gesetz dann suggeriert, dass alles in bester rechtsstaatlicher Ordnung sei.

Die letzte Möglichkeit wäre, dass die Intention des Bundestrojaners einzig und allein darin besteht, heimlich in die Wohnungen einzudringen, wie es das Gesetz erlaubt. Das war bisher aus zwei wirklich guten Gründen verboten (die sich auch auf den Bundestrojaner anwenden lassen). Einmal um zu verhindern, dass heimlich in die Wohnung eingestiegene Beamte Drogen, Waffen, oder sonstiges belastendes Material mitbringen und deponieren, um dieses dann zu „finden“. Bei einer herkömmlichen, offenen Durchsuchung würde ein Zeuge eine derartige Praxis verhindern. Zum Anderen lässt sich die Zahl der Wohnungsdurchsuchungen deutlich besser verschleiern, wenn die Durchsuchung nur den Behörden bekannt ist. Besonders dem Opfer, also dem Wohnungseigentümer kann so ein maßvoller Umgang mit den Repressionsmitteln und ein funktionierender Rechtsstaat vorgegaukelt werden, insofern es nicht zu einer Anklage kommt, in der die Wohnungsdurchsuchung schließlich als Beweismittel genutzt wird. Es macht eben einen Unterschied, ob man frühmorgens aus dem Bett geklingelt wird und Polizisten einem den möglicherweise zur Arbeit benötigten Rechner rauben, oder ob man es gar nicht bemerkt, dass die eigene Privats- und Intimsphäre nun einer Anzahl völlig fremder offen steht. Der offen Durchsuchte könnte auf die Idee kommen, dass da was faul ist im Rechtsstaate, der heimlich Durchsuchte hält illegitime Hausdurchsuchungen weiterhin für Einzelfälle und das Problem anderer Leute. Dass man sich mit der „Problem anderer Leute“-Haltung selbst zum Abschuss freigibt, wollen nur die wenigsten wissen.

Heute schon konspirativ gewesen?

Juni 18, 2008

Haben Sie heute schon am Telefon über politische Themen geredet?

Waren Sie beim G8-Gipfel zugegen (und gar dagegen)?

Wer nun beide Fragen mit Nein beantworten kann, der macht sich verdächtig. Nein, nicht der Faulheit, sondern der Beteiligung Anschlägen. Zumindest wenn man die einer Hexenprobe ähnelnde Ermittlungsarbeit der Bundesanwaltschaft betrachtet. Diese hatte nämlich fast zwei Jahre lang elf Menschen für Terroristen erklärt und überwachen lassen, mit Begründungen, die einem die Haare zu Berge stehen lassen.

Verdächtig macht Torsten laut Ermittlungsbericht zudem, dass er sich am Telefon mit Freunden auffallend wenig über politische Dinge unterhält.
[…]
Dennoch erwirkt die Bundesanwaltschaft im Mai 2007 beim zuständigen Landgericht in Karlsruhe eine weitere Verlängerung des Lauschangriffs auf die Wohnung der beiden Hauptverdächtigen Klaus und Julius in Bad Oldesloe. Dass die Beschuldigten nicht über Anschlagspläne und den G8-Gipfel reden, sei Ausdruck einer besonderen Konspiration, argumentieren die Ermittler. Indizien oder gar Beweise für den Terrorismusvorwurf ergibt dieser Lauschangriff nicht. Ebenso wenig wie die Durchsuchungen bei den elf Beschuldigten im Juni.

Eine Menge wirrer Anschuldigungen, aber keine Beweise. Eigentlich sollten wir diese Ermittlungsmehtoden seit dem Mittelalter losgeworden sein, aber das kann man wohl nicht erwarten, wenn eine Bande korrupter Parlamentarier ein Land kontrolliert, als wenn es die Bürger täten. Denn natürlich bleibt dieses Verhalten für die Bundesanwaltschaft ohne Folgen, Monika „Sachbeschädigung ist Terrorismus“ Harms bleibt weiterhin im Amt, obwohl dieser Vorfall sich in eine Reihe von bewussten Rechtsbrüchen einfügt, die in jeden funktionierendem Rechtsstaat undenkbar wäre.

(via)

Kriminelle in Uniform

Juni 12, 2008

In Deutschland ist man ja schon so einiges an unverhältnismäßigen Vorgehen unserer Staatsgewalt gewohnt, doch der Fall in einer Konstanzer Diskothek lässt mich trotzdem nicht kalt.

Die Liste der Vorwürfe ist lang: Sie reicht vom stundenlangen Festhalten (bis zu vier Stunden durften sich einige Gäste dabei nicht vom Fleck bewegen) ohne hinreichenden Verdacht über rüdes Verhalten bis hin zu Körperverletzung.

Tatsächlich ist nach mehreren Zeugenaussagen ein weiblicher Gast beim Sturm des Veranstaltungsraums so heftig umgeworfen worden, dass sie eine Platzwunde erlitt. Als die Sicherheitskräfte der Diskothek Erstversorgung leisten wollten, seien sie von den Beamten daran gehindert worden, so ein Zeuge gegenüber dieser Zeitung.

Die Polizei steht plötzlich im Zwielicht. Das vor allem auch wegen der intensiven Untersuchungsmethoden. So wurden alle Diskobesucher nicht nur mit einer Nummer vor der Brust fotografiert, sondern sie mussten zunächst an einem Drogenspürhund vorbei und auch nachdem dieser nichts gefunden hatte, sich zu einer weiteren Untersuchung in einen Bus begeben, sich dort komplett ausziehen und sämtliche Körperöffnungen untersuchen lassen. Einige weibliche Gäste mussten demnach sogar ihren Tampon entfernen.

Ich kann jedem nur raten, sich von Menschen, die keine Hemmungen besitzen, ihre Mitmenschen in derart abscheulicher Weise zu behandeln, so weit entfernt wie möglich zu halten. Ganz eindeutig besitzen diese Beamten keinerlei Achtung vor ihren Mitmenschen.

Juristische Konsequenzen haben die Polizisten übrigens keine zu befürchten, denn traditioneller Weise werden die Ermittlungen vom Staatsanwalt in einem solchen Fall so schlampig geführt, dass jede Anklage mit einem Freispruch endet, wenn denn überhaupt Ermittlungen geführt werden.

Wer das für unglaublich hält, weil die BRD doch ein Rechtsstaat sei, der folge doch den oben zusammengestellten Links, dann landet er beispielsweise bei einem Fall aus diesem Artikel der „Zeit“:

Unfassbar findet Richter Mülders, wie die Berliner Staatsanwaltschaft und ihr unterstellte Polizeibeamte von der Dienststelle für Interne Ermittlungen die Aufklärung schwerer Vorwürfe gegen drei Polizisten betrieben – oder besser gesagt: nicht betrieben – haben. Lückenhafte Untersuchungen, offensichtliche Widersprüche in den Vernehmungsprotokollen, viel zu späte Ermittlungen – alles in allem, sagt der Richter, hätten die Behörden »die Wahrheitsfindung massiv erschwert«.

Der erwähnte Richter Mülders sag sich gezwungen, drei Polizisten freizusprechen, die einen jungen Mann in seiner Wohnung überfallen und zusammengeschlagen haben, weil er irrtümlich eines Raubüberfalls verdächtigt wurde. Das ist nicht der einzige Fall, in dem die Justiz ihre Schläger deckt, also wird ein ähnlich engagiertes Vorgehen der Staatsanwalt auch im vorliegenden Vorfall zu erwarten sein.

Ja, ja, bestimmt wieder nur alles Einzelfälle. Organisierte, mit System durchgeführte und von der Justiz gedeckte Einzelfälle…

Wenn du Arbeitslosengeld willst, gib deine Grundrechte auf

Juni 7, 2008

Die Entrechtung der Arbeitslosen geht munter weiter und betrifft nun auch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

In einem anderen Fall äußerte sich eine Mitarbeiterin der ARGE Wuppertal offen zu den Fällen, in dem Hartz IV Empfänger unangemeldet „Hausdurchsuchungenbesuche“ erdulden mussten. Begründung: „Das ist für uns der einfachste Arbeitsablauf.“

• Von wegen Zutrittsverweigerung: In diesem Fall muss mit Leistungskürzung bzw. -streichung gerechnet werden. Ein Mitarbeiter der ARGE Viersen zu einem solchen Fall: „Da er vom Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung Gebrauch gemacht hat, trägt er in letzter Konsequenz auch die Verantwortung für die Entscheidung, daß Leistungen nicht weiter gewährt werden können.“

Das ist die Logik eines klischeehaften Mafiosos aus den dreißiger Jahren. „Nein, du musst uns kein Schutzgeld bezahlen, wenn du nicht wilst. Aber wenn du nicht bezahlst, dann kann es passieren, dass dir ein tragischer Unfall widerfährt…“

Es gibt schon einen Grund, warum man die Exekutive Staatsmafia nennt.

Rechte gelten nicht für Jeden

Mai 28, 2008

Nehmen wir einmal an, wir würden in einem Staat leben, in dem es zwei gruppen von Menschen gibt. Die eine Gruppe erhält ein Bündel von Rechten, die relativ gut von der Staatsmacht geschützt werden, zum Beispiel Datenschutz. Der anderen Gruppe wird zwar ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der damit verbundene Datenschutz zugesprochen, jedoch wird dieser nur in Ausnahmefällen eingehalten. Die Zweite Gruppe mit faktisch eingeschränkten Rechten besteht aus der sozialen Unterschicht und aus Asylsuchenden, also Menschen, die nur über eingeschränkte Möglichkeiten verfügen, sich ihre offiziell zugestandenen Rechte einzuklagen. Dieser Staat ist leider nicht fiktiv, er ist real und nennt sich Bundesrepublik Deutschland.

Sichtlich geschockt war Frau F. (Name geändert) aus Köln als sie ein Schreiben der Sparkasse Köln öffnete. Der Hartz IV-Bezieherin wurde von der größten deutschen Sparkasse mitgeteilt, dass die Kölner Hartz IV-Behörde (ARGE Köln) die Bank um die Offenlegung ihres Kontos für einen Zeitraum im Jahr 2007 gebeten hat. Wegen entsprechender Auskünfte solle sie sich nicht an die Sparkasse wenden, sondern an die zuständige ARGE. Als Begründung für die Aufhebung des Datenschutzes wurde der § 60 Sozialgesetzbuch Zwei genommen. Dieser besagt, dass Banken und Versicherungen zu Auskunftserteilung verpflichtet werden können, wenn sich ein Sachverhalt auf anderen Weg nicht aufklären lässt. Allerdings sind an diesen Paragraphen hohe Auflagen gestellt, die anscheinend für die Kölner ARGE als auch für die Sparkasse nicht gelten.

Menschen zweiter Klasse eben. Für Asylsuchende sieht die Situation dann so aus:

Wer in der EU um Asyl bat, bekam längst die Folgen von internationaler Datenerhebung zu spüren. Etwa mit der Biometriedatenbank [extern] EURODAC . In der zentralen Datenbank werden seit 2003 Fingerabdrücke von Migranten bei der EU-Einreise genommen, um gemäß dem Dublin-II-Verfahren festzustellen, welches Land für ihren Asylantrag zuständig ist.

Was unter Datenschützern schon in der Planungsphase einen schweren Albtraum hervorruft, ist für Bezieher von ALG-II und Asylsuchende berets Realität. In der Realdystopie BRD sind zwar alle Menschen gleich, doch manche sind gleicher.

Nicht Beschlagnahme, Raub.

Mai 27, 2008

Ich bezeichne die offiziell genannte Beschlagnahme von Eigfentum bei einer (besonders einer unrechtmäßigen) Hausdurchsuchung des öfteren als Raub. Das tue ich auch nicht ohne Grund, schließlich ist der Besitzübergang von Eigentum (beispielsweise des PCs) bei einer unrechtmäßigen Durchsuchung widerrechtlich. Auch wird das Eigentum unter Gewalt, beziehungsweise einer Gewaltandrohung entwendet. „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ zieht schließlich weitere Ausübung von „Staatsgewalt“ hinter sich. Und der widerrechtliche Besitzübergang mittels Gewalt oder der Androhung von Gewalt ist nichts anderes als Raub, es entspricht genau der Definition dieses Verbrechens.

Nun kann man natürlich einwenden, dass die Beschlagnahme keine dauerhafte Besitznahme von fremden Eigentum darstellt, jedoch ist ein PC, wenn er vier Jahre in Staatshand verbracht hat, so veraltet, dass er inzwischen seinen Wert von einigen hundert Euro praktisch verloren hat.

Auch wenn sich die staatlichen Behörden also nicht an den Durchsuchungen bereichern können, so ist die Situation für das Opfer der Staatsgewalt die gleiche, als würde es „herkömmlich“ beraubt.

Nicht genug wert für medizinische Versorgung

Mai 22, 2008

Arbeitslose stellen seit jüngster Zeit eine diskriminierte Menschengruppe dar. Das stellte der Bielefelder Sozialwissenschaftler Wilhelm Heitmeyer in seiner Studie zum Zusammenleben der deutschen Bürger fest. Doch was heißt es, wenn Herr Heitmeyer von einer “zunehmenden Verachtung für Obdachlose, Bettler, Sozialhilfeempfänger und Ausländer” spricht?

Es heißt zum Beispiel, dass diabeteskranken Arbeitslosen die benötigte spezielle Nahrung verweigert.

Entgegen der geltenden Rechtsprechung weist die Stadt Göttingen ihre Mitarbeiter an, vielen Erwerbslosen krankheitsbedingte Mehrkosten nicht auszuzahlen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 31. Januar entschieden, dass bei Diabetes und zwei weiteren Krankheiten für EmpfängerInnen von Sozialleistungen ein Mehrbedarf für Ernährung anzuerkennen sei.

In einem internen Schreiben, dass der taz vorliegt, informiert die Stadt ihre Mitarbeiter über die Entscheidung und weist sie an, sie zu ignorieren. „Um weitere Klageverfahren in Fällen mit gleichem Sachverhalt und die damit entstehenden Kosten zu vermeiden“, heißt es in dem Schreiben, sei bei einer Erstentscheidung über einen Mehrbedarfsantrag das Ersuchen abzulehnen.

Ganz von der Versorgung abgeschnitten sind die unter Diabetes leidenden Prekarier allerdings nicht, denn gemäß dem Fall, sie legten Widerspruch gegen die Entscheidung des Amtes ein und führten einen kostspieligen Gerichtsprozess, erhalten sie doch die benötigten Nahrungsmittel. Doch warum dann versuchen, die Kranken von ihrer Versorgung abzuschneiden? Augenscheinlich gehen die Göttinger Verantwortlichen davon aus, dass eine nennenswerte Anzahl an Prekariern keinen Widerspruch einlegt, ansonsten wäre die im Artikel beschriebene Praxis vollkommen sinnfrei.

Diese Praxis stellt für die Betroffenen eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit dar, schließlich ist Diabetes nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es bleibt kein anderer Schluss, als dass manche Amtsinhaber für die Endlösung der Arbeitslosenfrage über Leichen gehen wollen.

(via)

Fälschungen, Folter und „unerklärliche“ Todesfälle

Mai 8, 2008

Die Firma „Taser“, welche die gleichnamige Elektroschockwaffe produziert, hat vor einem amerikanischen Gericht durchgesetzt, dass in den Totenscheinen von Menschen, die nach dem Einsatz ihrer Produkte gestorben sind, nicht der Taser als Ursache genannt wird, sondern die Fantasiebezeichnung „excited delirium“ eingetragen wird.

Damit wird einerseits der Anschein erweckt, dass Taser nicht-tödliche Waffen wären, wie es vom Konzern lange Zeit propagiert wird. Inzwischen nutzt „Taser“ selbst die Bezeichnung „weniger tödlich“, nachdem es zu einer Reihe von Todesfällen unmittelbar nach einem Tasereinsatz kam. Andererseits sinkt so natürlich die offizielle Zahl von Personen, die durch polizeiliche Gewaltanwendung sterben. Für „Taser“ und Staatsgewalt stellt das Urteil also eine Win-win-Situation dar, für Bürger von Staaten, in denen diese Waffe eingesetzt wird, eine lebensgefährliche Bedrohung. Schließlich bleibt der tödliche Einsatz von Elektroschockwaffen für die Beamten folgenlos, wenn diese nicht die offizielle Todesursache sind, also ist davon auszugehen, dass Polizisten ohne sich viele Gedanken um juristische Folgen ihres Vorgehens drauflos „tasern“ werden. Eine geringere Hemmschwelle für die Beamten bedeutet aber eine höhere Anzahl an Tasereinsätzen und damit eine höhere Anzahl an Toten.

Dabei konnte man schon vor dem Urteil nicht davon sprechen, dass der Taser mit Bedacht eingesetzt würde, was auch „amnesty international“ aufgefallen ist:

Taser werden als sicherere Alternative zu Schuß- oder Schlagwaffen im Umgang mit gefährlichen Personen beworben. In der Praxis werden sie allerdings routinemäßig als Gewaltmittel gegen Menschen eingesetzt, die keine ernste Gefahr darstellen. Sie werden häufig in Situationen benutzt, in denen die Anwendung von Schußwaffen oder sogar Schlagstöcken niemals gerechtfertigt wäre

Ein derart inflationärer Einsatz ist nicht bloß als völlig unverantwortlich zu bezeichnen, sondern als lebensverachtend. Denn eine geringe Todesquote, wie sie der Taser besitzt, bedeutet eben nicht, dass man keinen Menschen damit tötet. Auch ist es eine völlige Missachtung der Menschenwürde, einen Menschen zu tasern, was ihn immerhin sehr starken Schmerzen aussetzt, um ihn gefügig zu machen. Ein Gerät, dass Menschen durch Zufügen von Schmerzen gefügig machen soll, wird gemeinhin als Folterinstrument bezeichnet. Zu diesem Schluss kam dann auch der UN-Ausschuss gegen Folter.

Der UN-Ausschuss gegen Folter, der die Einhaltung der UN-Antifolterkonvention der Vereinten Nationen überwacht, brachte im November 2007 in einer Presseerklärung zum Bericht der portugiesischen Regierung zur nationalen Umsetzung der Konvention seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Einsatz des Modells TaserX26 eine Form von Folter sei.

Ein Einsatz als Folter wurde in einer amerikanischen Polizeiwache auf Video dokumentiert. Eine betrunkene, mit Handschellen gefesselte Frau, wird von einem Polizisten mit einem Taser beschossen und niedergestreckt. Die Frau hat niemanden tätlich angegriffen und anhand der Verhaltensweisen weiterer Polizisten in dem Raum kann man feststellen, dass sich diese nicht bedroht fühlten, bewegen sie sich doch völlig ruhig und gelassen.

Auf Youtube finden sich noch unzählige weitere Fälle, in denen ein Polizist zum Taser griff, obwohl er nicht bedroht wurde. Folter scheint für die Repressionskräfte ein völlig alltägliches Mittel zu sein, mit ihren Mitmenschen umzuspringen, auch wenn es sich nur um Temposünder handelt.

Was mir persönlich aber am meisten Angst macht, ist nicht, dass es in den VSA ständig zu Missbrauchsfällen kommt. Denen kann ich persönlich entgehen, indem ich mich von dem Land fernhalte. Nein, mich beängstigt die Tatsache, dass unsere faschistoiden Innenminister den Taser in Deutschland eingeführt haben und den Einsatz dieses Folterinstruments ausweiten wollen. Wenn wir sie damit durchkommen lassen, ist jeder Mensch hier in Gefahr, gefoltert und gar getötet zu werden, weil ein Polizist meint, eine Elektroschockwaffe wäre das korrekte Mittel, sich Respekt zu verschaffen.

(via)

Überaus parteiisch statt überparteilich

Mai 7, 2008

Die Zeit hat einen lesenswerten Artikel betreffend der juristischen Folgen von unangemessener Polizeigewalt (wie zum Beispiel solcher, solcher oder solcher), beziehungsweise dem Fehlen von Folgen. In der deutschen Rechtssprechung ist eine Tendenz Polizisten mit Straftaten ungeschoren davonkommen zu lassen feststellbar. Selbst „amnesty international“ hat zu dem Thema bereits die Stimme erhoben.

Vor vier Jahren legte die Menschenrechtsorganisation amnesty international einen umfassenden Bericht über Misshandlungen durch deutsche Polizisten vor und dokumentierte das immer gleiche Schicksal einer Strafanzeige gegen die Täter: Gegenanzeigen, interne Untersuchungen, die diese Bezeichnung nicht verdienen, Staatsanwälte, die kaum ermitteln und schon gar nicht anklagen.

Die augenscheinlich völlig korrupten Staatsanwälte der BRD machen eine wirkliche Aufklärung des Falles meist unmöglich, wenn es denn überhaupt zu Ermittlungen kommt. Falls man nicht schon vor der Anzeige die Schuld der Beamten beweisen kann, es ist nahezu ausgeschlossen, dass der Fall nicht im Sand verläuft. Und selbst wenn man es beweisen kann, wird das Verfahren meist eingestellt, wie im Fall von Felix K., über den ich letzten September schrieb.

Der Artikel selbst liefert desweiteren noch zwei weitere Beispiele für diese Thematik. Einer davon ist der Fall eines Deutschtürken, der in seiner Wohnstatt von einem Kommando des SEK überfallen und zusammengeschlagen worden war. Das Opfer verlor dabei einen Schneidezahn. Zur Anklage kam es nur, weil seine Mutter den Angriff auf Fotos dokumentiert hatte und die türkischsprachige „Hürriyet“ Druck gemacht hatte. Die Ermittlungen waren eine Farce, es wurde viel zu spät begonnen, nur lückenhaft ermittelt, und heraus kamen Widersprüche. Natürlich endete das Verfahren mit einem Freispruch.

1933 erhielten die Schläger von der SA eine eigene Gerichtsbarkeit, die sie vor Strafverfolgung schützte, sollten sie einen Juden oder Kommunisten angegriffen haben. Von solchen Zuständen sind wir „Demokraten“ aus der BRD auch nicht weit weg.

Notwehr – Auflösung?

April 28, 2008

Zu Weihnachten 2007 hatte sich in Heppenheim ein psychisch kranker Mann in seiner Küche eingesperrt. Er war allein, drohte aber mit einem Blutbad. Daraufhin stürmte das SEK die Wohung und feuerte laut eigener Aussage einen Taser auf den Menschen, welcher nicht wirkte. Daraufhin töteten die Beamten den Rentner mit 6 Schüssen aus mindestens zwei Waffen. Die Polizisten gaben an, er sei mit Messern bewaffnet auf sie zugestürmt. Eine solche Reaktion hatte der Tote angedroht. Nun ist eine offizielle Version aufgetaucht, warum der Taser nicht gewirkt haben soll.

Wie Staatsanwalt Ger Neuber berichtete, ergab eine Untersuchung nun, dass der von den Beamten genutzte Taser mit den falschen Batterien geladen war. Zudem sei die eingesetzte Kartusche an Heiligabend 2007 bereits seit 17 Monaten abgelaufen gewesen. Dadurch sei der Taser faktisch nicht funktionsfähig gewesen. Wer für die Fehlfunktion verantwortlich sei, werde derzeit von der Staatsanwaltschaft noch geprüft.

Ist dann alles geklärt? Nein, gar nichts ist geklärt! Es ist völlig egal, warum ein Taser nicht funktioniert, denn das Problem in diesem Fall ist, dass ein Polizeikommando in eine Wohung eingedrungen ist und einen Menschen erschossen hat, obwohl dieser keine Bedrohung darstellte. Er war allein, wohlgemerkt. Sie hätten einfach warten können bis er von selbst herauskommt, sich beruhigt oder einschläft. Die Beamten sahen sich auch keiner unerwarteten Reaktion ausgesetzt, denn wie gesagt, hatte der Rentner sein Verhalten vorher angekündigt.

Muss man in diesem Staat damit rechnen, falls man sich weigert die eigene Wohnung zu verlassen, von einem Killerkommando erschossen zu werden? Ein solches Verhalten ist kein einfacher Fehler, keine bloße Überreaktion, die mal passieren kann. Hier wurde bewusst das Leben eines Menschen aufs Spiel gesetzt, ohne dass es irgendwie notwendig war. Eine solche Missachtung des menschlichen Lebens seitens von Menschen, die berufsmäßig mit tödlichen Waffen hantieren macht Angst. Angst davor, als „Unfall“ zu enden, erschossen in einer „Überreaktion“. Und Angst davor, dass sich dieser Staat zu einem Polizeistaat entwickelt, in dem von den Ordnungshütern mehr Gefahr ausgeht als von den Kriminellen. Denn ein solches Vorgehen, genau so eines, ist ein Charakteristikum dieser Art von Polizeistaat.

515 Stimmen gegen Demokratie

April 25, 2008

Gestern hat sich die große Mehrheit der Mitglieder des deutschen Bundestages für eine Ratifizierung der EU-Verfassung, die Lissabonner Verträge genannt wird, entschieden. Dieses Vorgehen entspricht der Logik der politischen Eliten Europas, die Volksentscheide höchstens zu dem Zweck abhalten, um sie zu ignorieren, wenn das Ergebnis nicht passt.

In der Bananenrepublik Deutschland ist die Situation freilich anders als in Frankreich oder den Niederlanden, denn hier geruhen sich die Herrenmenschen Politker nicht einmal das Volk um eine Legitimation zu fragen, stattdessen wird die Verfassung vom Parlament durchgewunken. Wenn dieses Land eine Demokratie wäre, wenn dieses Land seinen Bewohner gehörte, und zwar allen, nicht bloß einer kleinen Minderheit von Lobbyisten und Politikern, wenn der Wille des Volkes auch nur irgendetwas bedeuten würde, dann wäre ein solcher Prozess undenkbar. Wäre. Konjunktiv. Irrealis. Und das nicht ohne Grund.

Nehmen wir einmal an, dieser Staat wäre nicht quasi gottgegeben, sondern erführe seine Legitimation darin, den Bürgern der BRD zu dienen, ihre Interessen zu erfüllen, zu ihrem Vorteil zu existieren. Daraus würde folgen, dass jede Handlung, die dieser Staat, also real die politische Kaste, tätigte, dem Willen des Volkes entsprechen muss, denn wer wüsste besser, was einer Person Interesse darstellt, als diese Person selbst? Nehmen wir ferner an, dieser Staat wäre Eigentum seiner Bürger und die politische Kaste stellt die Verwalter des Eigentums dar, welche ohne Zustimmung der Eigentümer dieses nicht abgeben dürften. Wenn jemand ein Guthaben verwaltet, darf er es schließlich auch nicht verschenken oder verprassen. Aus den Tatsachen, dass erstens in Deutschland kein Volksentscheid zu dem Thema abgehalten wurde, und dass zweitens Machtkompetenzen der BRD durch Ratifizierung der EU-Verfassung in erheblichen Dimensionen Brüssel überantwortet werden, folgt zwangsläufig, dass weder die eine, noch die andere Annahme der Realität entspricht. Wir leben nicht in einer Demokratie und dieser Staat gehört auch nicht seinen Bürgern.

Da nun geklärt ist, dass wir in einer Diktatur leben, erscheint der Inhalt dieses Machwerks, der Todesstrafe und Niederschießung von Aufständen, sowie Aufrüstungsverpflichtung und Militäreinsatz im eigenen Lande beinhaltet, nur logisch. Derartige Verhaltensweisen sind Charakteristika von totalitären Systemen.

BKA darf alles II

April 22, 2008

Nachdem Fefe das BKA-Gesetz auseinandernahm und eine Kurzübersicht der Befugnisse dieser Behörde veröffentlicht wurden, sowie der Gesetzestext sich im Netz finden lässt (dieser war geheimgehalten worden, was nicht nur in einer Demokratie, sondern auch in einer Republik nicht vorkommt), hat sich meine Meinung vom Februar, dass dieses Gesetz aus der Behörde eine Geheimpolizei macht, die mit nahezu unbegrenzten Befugnissen ausgestattet ist, bestätigt. Ich weiß noch nicht, ob die damals angesprochene Abkopplung von der juristischen Kontrolle (welche zumeist allerdings bloß ein schlechter Scherz ist) im Gesetzestext enthalten ist, da mir bisher die Zeit fehlte, diesen durchzuarbeiten. Ich verspreche aber, das nachzuholen. Die nahezu allmächtige Behörde, zu der das Bundeskriminalamt durch diese Gesetz mutiert, bringt mich dennoch dazu mein damaliges Zitat von Lawrence Britt, der die vierzehn Anzeichen des Faschismus benannte, zu wiederholen:

Unter faschistischen Regimes wird der Polizei fast unbegrenzte Macht zur Verbrechensbekämpfung eingeräumt. Das Volk ist häufig bereit, Polizeiverbrechen zu übersehen und sogar Bürgerrechte im Namen des Patriotismus’ aufzugeben. In faschistischen Ländern gibt es meistens eine landesweite Polizeieinheit mit praktisch unbegrenzter Macht.

Genau das passiert durch dieses Gesetz. Und hinterher hat wieder niemand etwas gewusst?

Die Befugnisse werde ich hier von Datenspeicherung.de vollzitieren, damit sich jeder selbst ein Bild von der annähernden Allmacht des künftigen BKA über zeugen kann:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    3. Foto der Person aufnehmen,
    4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    6. Messungen an der Person vornehmen,
    7. die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    1. langfristige Observation von Personen
    2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
  15. Platzverweise erteilen
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
  17. Personen durchsuchen
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
  19. Sachen sicherstellen
  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

Dass von den Maßnahmen Abgeordnete ausgenommen sind, ist logisch in unserer Diktatur, denn manche sind eben gleicher. Mit „Geistlichen“ sind übrigens christliche Pfaffen, sowie Rabbis gemeint. Imame, sowie Vertrauenspersonen aller anderen Weltanschauungen dürfen natürlich bespitzelt werden. In der keinesfalls laizistischen BRD sind manche Weltanschauungen eben mehr Wert als der Rest.

Vorratsdatenspeicherung wird planmäßig ausgeweitet

April 8, 2008

Bisher wurde jedes angeblich gegen den Terror gerichtete Gesetz auf weitere Kriminalitätsfelder und Bagatellen ausgedehnt. Daher ist es nur logisch gewesen, auch in der Frage der Vorratsdatenspeicherung eine solche Ausweitung anzunehmen. Natürlich kam sie, denn gegen den Terrorismus war dieses Gesetz nie gerichtet. Das gab auch Dieter Wiefelspütz zu, kaum dass das Gesetz verabschiedet war. Natürlich nicht vorher, sonst hätte doch niemand an die Sicherheitswirkung des Gesetzes geglaubt, und man hätte nicht die allgemeine Paranoia und Angst vor bösartigen Bartträgern und meuchelnden Mullahs zur Stimmungsmache verwenden können.

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass nun Urheberrechtsinhaber (die Musikindustrie beispielsweise) Zugriffe auf die durch die Vorratsdatenspeicherung erhobenen Verkehrsdaten erhalten. Was das nun mit Terrorismus zu tun haben soll, wird wohl niemandem klar. Muss es auch nicht, denn was gestern Begründung für ein Gesetz war, ist heute längst vergessen. Es ist schließlich eine viel höhere Hürde, eine Maßnahme zu installieren, als sie dann später auszubauen. Daher erfindet unsere Herrscherkaste alle möglichen Bedrohungen (zur Zeit sind es muslimische Terroristen, vor ein paar Jahren waren es Kommunisten), gegen die sich die neuartige Methode angeblich richten soll, und alle möglichen „rechtsstaatlichen“ Einschränkungen, die angeblich sicherstellen sollen, dass sonst niemand als die Bedrohung betroffen sei. Diese Einschränkungen sind nach Abschiedung des Gesetzes natürlich alle vergessen und jeder kann Opfer dieser Methoden werden.

Und genau deswegen, darf man auch den wunderbar rechtsstaatlich klingen Beschränkungen der anderen (geplanten) „Sicherheits“gesetzen nicht trauen, denn auch diese werden mit der Salamitaktik entfernt werden, sobald das Gesetz einmal überhaupt in Kraft ist.