Archive for the ‘Renazifizierung’ Category

Zur Zensur durch die ARD

September 1, 2008

Die deutschen Censoren — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — Dummköpfe — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — —.
Heinrich Heine

Das komplette Interview mit Farbmarkierung der Kürzungen beim Spiegelfechter.

Einfallstor Kinderpornographie

August 30, 2008

„Um das zu bekämpfen, ist jedes Mittel recht.“ Diese Worte entstammen dem Vorsitzenden der GdP, Konrad Freiberg zum Thema Kinderpronographie. Jedes Mittel, das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Jedes Mittel ist deutlich was anderes als jedes rechtsstaatliche Mittel oder jedes Mittel, desssen Einsatz nicht zur Vernichtung der Existenz Unschuldiger führt. Diese Gefahr ist bei Ermittlungen im Umfeld der Kinderpornographie in besonders hohem Maße gegeben, weil schon allein der Verdacht auf den Besitz kinderpornographischer Medien einem Menschen das gesamte soziale Umfeld nimmt. Der Job ist dann meist weg, die Ehe vorbei und bevor man seine eigenen Kinder sehen kann, darf man erstmal einen gerichtlichen Prozess führen. Selbst dann, wenn sich der Verdacht als falsch herausstellt.

Ein Beispiel, was mit „jedes Mittel“ gemeint ist, liefert jüngst Jörg Ziercke, seines Zeichens amtierendes Alphatier beim BKA.

Jörg Ziercke, hat sich bei der Vorstellung des Lagebilds […] zur organisierten Kriminalität 2007 dafür ausgesprochen, Internetprovider gesetzlich zur Sperrung von Angeboten mit kinderpornographischen oder fremdenfeindlichen Inhalten zu verpflichten.

Das ist nichts weiter als die Forderung nach einer Zensur des Internets, wie man sie nur in autokratischen Regimen erwartet. Natürlich ist es geschickt, die Zensur mit dem Verweis auf Kinderpornographie einzuführen, das dieses Thema ein Maß an Empörung hervorruft, wie es ohne gleichen ist. Daher sind die Mitglieder der Gesellschaft eher bereit eine Zensur hinzunehmen, wenn sie sich gegen Pädophile richtet. Dahinter steckt einerseits die Verachtung, die Pädophilen entgegengebracht wird, andererseits die Überzeugung, nicht selbst von der Zensur betroffen zu sein, weil man selbst eben nicht pädophil sei.

Diese Überzeugung täuscht aber, da die Zensur von Seiten, die kinderpornographisches Material anbieten nur der Anfang einer deutlich größer angelegten Zensur des Internets ist, wie Ziercke selbst schon andeutet.

In einen entsprechenden Vorstoß sei „ganz dringend auch die Sperrung von fremdenfeindlichen und anti-semitischen Inhalten einzubeziehen“, da diese ebenfalls auf unterster moralischer Stufe stünden.

Auch hier lohnt sich ein genauerer Blick, vor allem auf Zierckes Motiv. Begründet wird die Sperrung nämlich nicht damit, dass antisemitische Seiten durch Aufrufe zur Gewalt und ähnliche Inhalte eine Gefahr für jüdische Mitmenschen sind, sondern damit, dass sie „unmoralisch“ seien. Nun ist Moral aber austauschbar und unmoralisch kann alles sein. Das ist nichts weiter als eine Allzweckbegründung um jede unerwünschte Seite zu sperren und somit auch Kritiker mundtot zu machen.

Mildeste Mittel?

Juli 22, 2008

Unverhältnismäßige Gewaltausübung durch unsere Repressionskräfte ist ja immer wieder Thema dieses Blogs. Und jedes Mal empfinde ich mehr Abscheu und Verachtung für die Täter aus den Reihen der Exelutive, die anscheinend von Soziopathen durchsetzt ist. Anders ist das Vorgehen der Beamten im jüngsten Vorfall nicht zu erklären.

Wie gelähmt saß Josef Hoss damals am Steuer seines Wagens, im Hinterhalt. Die Scherben flogen ihm um die Ohren, die Panik stieg in ihm auf. Er war wehrlos, als ihn die wohl zwölf Vermummten aus dem Bus rissen, wehrlos, als sie ihn traten und schlugen – selbst dann noch, als er gekrümmt auf dem Boden lag. „Ich rief nach der Polizei“, erinnert sich der heute 56-Jährige. Aber die Polizei war ja längst da: Wie sich später herausstellte, waren seine Peiniger Beamte des Sondereinsatzkommandos (SEK) Köln.

Das ist keine Polizeiarbeit. Das ist ein Überfall. Das Opfer dieser uniformierten Wegelagerer ist nun schwerbehindert und kann auch nur kleinste Strecken ausschließlich unter Einsatz von Krücken zurechtlegen. Natürlich ist man sich auf Seiten der Staatsgewalt keiner Verantwortung bewusst.

Schließlich, heißt es in der Berufungsbegründung, sei der Zugriff „unter Anwendung der mildesten Mittel im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ angeordnet worden. Man habe mit den „Einsatzmehrzweckstöcken“ nur die Muskulatur gelockert, nachdem Hoss passiven Widerstand geleistet habe, indem er sich die Hände nicht nach hinten führen lassen wollte. Hoss sagt, er wollte nur sein Gesicht vor den Schlägen schützen. Als letzte Chance bleibt ihm nur noch die Revisionsverhandlung am 14. August in Köln.

Deutsche Polizei: Wir lockern ihre Muskulatur, bis sie keinen Schritt mehr ohne Krücken tun können. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren natürlich eingestellt. Hoss hat zwar vor einem Zivilgericht Recht erhalten, dich ging die Staatsgewalt in Berufung. Bis heute hat der Mann auch nach achtjährigem juristischem Streit nicht einen einzigen Cent zur Entschädigung erhalten und ist finanziell am Ende.

Es geht aber nicht nur darum, dass Kölner Polizisten einen Menschen zusammengeschlagen haben, und dass das Opfer nun körperlich und finanziell ruiniert ist. Der schlimmste Aspekt, und der Grund warum ich jeden mir zu Ohren kommenden Fall zusammentrage, ist, dass solch ein Vorgehen durch die Staatsanwaltschaften gedeckt werden, wodurch sich die Täter einer faktischen Immunität sicher sein können. Im dritten Reich genossen die Mitglieder der SA eine eigene Gerichtsbarkeit, die untätig blieb, wenn einige Braunhemden beispielsweise einen Kommunisten zu Tode prügelten. Mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft sind wir gar nicht so weit davon weg.

Kauf dir deine Grundrechte ein

Juli 15, 2008

Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 1:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Jaja, frei äußern. Was bedeutet denn „frei äußern“? Im Allgemeinen sollte man vermuten, dass man etwas frei äußert, wenn man bei der Äußerung nicht angegriffen oder behindert wird. Zum Beispiel sollte man nicht von Polizisten zusammengeschlagen werden, wenn man seine Meinung auf der Straße laut ausspricht.

Das beinhaltet auch, dass man sich das Recht, etwas zu äußern nicht kaufen muss, da Grundrechte für jeden zu gelten haben, ungeachtet seines Kontostandes. In Bayern sieht die Regierung das aber anders. Dort haben sich Anbierter von Videostreams ab dem 1. August eine Lizenz einzukaufen, wenn sie mehr als 500 Benutzer gleichzeitig bedienen können. Durch den Einkauf erhielte man dann die Erlaubnis, das Grundrecht wahrzunehmen. Allerdings nur, wenn der Inhalt der Bayerischen Landesanstalt für neue Medien in den Kram passt. Ansonsten gibt es keine Lizenz und man darf sein Grundrecht nicht wahrnehmen. So etwas nennt sich Zensur und findet nachweislich nicht nur in China statt, sondern auch mitten in der Bundesrepublik Deutschland.

(via)

Legalisierte Beweisfälschung

Juli 2, 2008

So will Bayern seiner Polizei erlauben, auch in Wohnungen einzubrechen, um Spionage-Software auf dem Rechner eines Verdächtigen zu installieren. Das BKA muss Späh-Trojaner via Internet auf verdächtige Rechner bugsieren.

Während das BKA die Onlinedurchsuchung nur zur Abwehr internationaler Terrorgefahren einsetzen darf, gilt diese Beschränkung für die bayerische Landespolizei nicht. Sie kann bei jeder dringenden Gefahr für den Staat sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen eingesetzt werden. Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Als ich das gelesen habe, blieb mir für einige Minuten die Spucke weg. Nicht, weil die bayerischen Repressionskräfte durch den Bundestrojaner Beweise fälschen wollen – davon, dass sie das tun werden, bin ich überzeugt – aber, dass die bayerische Regierung diese Fälschungen in Gesetzesform ankündigt, diese Dreistigkeit haut mich um. Ich vermutete zuvor, dass die Fälschungen ohne gesetzliche Grundlage getätigt würden und falls diese auffliegen die ausführenden Polizisten angeklagt und (natürlich) freigesprochen werden.

Dass Beweisfälschungen nun aber im Gesetz stehen, ist ein harter Beweis, dass der Bundestrojaner auf keinen Fall zur Beweismittelsicherung eingesetzt werden soll. Dazu taugt er einfach nicht, weil alle Beweise, die auf der Festplatte gefunden werden auch vom Trojaner selbst stammen können. Vorstellbar wäre vielleicht noch, dass politisch unliebsame Personen wegen Straftaten die sie nicht begangen haben inhaftiert werden sollen. Zu diesem Zweck wäre aber die oben beschriebene Methodik besser geeignet, weil das Gesetz dann suggeriert, dass alles in bester rechtsstaatlicher Ordnung sei.

Die letzte Möglichkeit wäre, dass die Intention des Bundestrojaners einzig und allein darin besteht, heimlich in die Wohnungen einzudringen, wie es das Gesetz erlaubt. Das war bisher aus zwei wirklich guten Gründen verboten (die sich auch auf den Bundestrojaner anwenden lassen). Einmal um zu verhindern, dass heimlich in die Wohnung eingestiegene Beamte Drogen, Waffen, oder sonstiges belastendes Material mitbringen und deponieren, um dieses dann zu „finden“. Bei einer herkömmlichen, offenen Durchsuchung würde ein Zeuge eine derartige Praxis verhindern. Zum Anderen lässt sich die Zahl der Wohnungsdurchsuchungen deutlich besser verschleiern, wenn die Durchsuchung nur den Behörden bekannt ist. Besonders dem Opfer, also dem Wohnungseigentümer kann so ein maßvoller Umgang mit den Repressionsmitteln und ein funktionierender Rechtsstaat vorgegaukelt werden, insofern es nicht zu einer Anklage kommt, in der die Wohnungsdurchsuchung schließlich als Beweismittel genutzt wird. Es macht eben einen Unterschied, ob man frühmorgens aus dem Bett geklingelt wird und Polizisten einem den möglicherweise zur Arbeit benötigten Rechner rauben, oder ob man es gar nicht bemerkt, dass die eigene Privats- und Intimsphäre nun einer Anzahl völlig fremder offen steht. Der offen Durchsuchte könnte auf die Idee kommen, dass da was faul ist im Rechtsstaate, der heimlich Durchsuchte hält illegitime Hausdurchsuchungen weiterhin für Einzelfälle und das Problem anderer Leute. Dass man sich mit der „Problem anderer Leute“-Haltung selbst zum Abschuss freigibt, wollen nur die wenigsten wissen.

Kontrollierbare Geheimdienste sind was für Weicheier

Mai 31, 2008

Das hat unser aller Lieblingsfaschist Wolfgang Schäuble nun nicht so direkt gesagt, sondern etwas feiner ausformuliert, aber die Essenz seiner Aussage lässt sich in dieser Überschrift gut zusammenfassen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezweifelt, dass die in der Bundesrepublik praktizierte Kontrolle der Geheimdienste sinnvoll ist. „Parlamentarische Transparenz ist manchmal der falsche Weg“, sagte Schäuble auf einer Tagung der Politischen Akademie Tutzing.

Begründen tut er seine These damit, dass andere Geheimdienste vielleicht nicht mit dem BND zusammenarbeiten möchten, und mit seinem Standard-Argument, also dass in einer globalisierten Welt die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit nicht existent ist.

Selbst wenn wir annehmen, dass man innere und äußere Sicherheit nicht mehr voneinander trennen könnte (denn darüber kann man sich wirklich noch trefflich streiten), dann bedeutet dies keineswegs, dass man dem BND einen Freibrief für alle möglichen Verbrechen ausstellen muss. Denn das ist genau das, was passiert, wenn ein staatlicher Dienst sich jeder Kontrolle entledigt. Der ISI in Pakistan, der Terroristen unterstützt und teilweise gegen die pakistanische Regierung arbeitet, düfte ein gutes Beispiel eines nicht/ungenügend kontrollierten Geheimdienstes abgeben.

Es besteht einfach kein Zusammenhang zwischen einer (wie auch immer vorhandenen) Trennung von äußerer und innerer Sicherheit und der parlamentarischen Kontrolle des BND. Ergo kann man auch nicht sinvoll die Kontrolle des BND mit der Globalisierung begründen. Das Standardargument ist also kompletter Unfug.

Auch das erste Argument, andere Geheimdienste würden vielleicht irgendwann einmal nicht mehr mit dem BND zusammenarbeiten wollen, ist nicht geistreicher. Denn bisher hat kein anderer Geheimdienst die Zusammenarbeit mit dem BND aufgekündigt und es gibt auch keine Hinweise darauf. Ich kann mir auch nicht vorstellen, warum ein Geheimdienst nur mit unkontrollierten Geheimdienst kooperieren sollte, anstatt, dass Punkte wie Kompetenz des Partnerdienstes ausschlaggebend seien.

Schäubles billige und einfach zu durschauende Propaganda zielt nicht auf einen effektiveren BND oder gar auf eine verbesserte Sicherheitslage in der BRD ab, sondern einzig und allein auf eine intransparenten BND und eine Schwächung des Parlaments, damit der Geheimdienst wieder das Grundgesetz ignorieren kann, ohne dass die Gefahr besteht, dass das Parlament und die Öffentlichkeit davon etwas mitkriegen.

Ein unkontrollierter Geheimdienst käme natürlich auch für die Errichtung einer totalitären Diktatur sehr gelegen, könnte man den BND schon im Vorfeld auf entschiedene Gegner dieses Prozesses ansetzen.

Vertraue deinen Parlamentariern!

Mai 16, 2008

Vertraue ihnen einfach mal, denk nicht lange kritisch nach, hinterfrag nicht ihre Motive, und wage es bloß nicht, ihnen niedere Motive zu unterstellen! Abgeordnete des Bundestages sind nur ihrem Gewissen verpflichtet und damit per definitionem unbestechlich.

Auch wissen sie immer ganz genau, was sie tun, denn nur die kompetentesten Menschen dürfen Entscheidungen über das Leben von Millionen Menschen treffen. Sie sind immer im Bilde, und immer informiert, oder?

Ich habe mich an der Abstimmung über den EU-Reformvertrag nicht
beteiligt, weil ich mich grundsätzlich einer Teilnahme verweigert habe
aus einem übergreifenden und zentralen Grund: Ein vollständiger Vertragstext lag nicht vor. Insofern fehlte aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine entsprechende Abstimmung.

sagt das Mitglied des Bundestages Hermann Scheer. Der Mann stellt damit die Ausnahme, denn die Unkenntnis über das, worüber sie abstimmen sollten, hat die überwiegende Mehrheit der Parlamentarier nicht daran gehindert diesem Machwerk eine positive Stimme zu geben. Das Schriftstück selbst lässt sich allerdings im Internet finden, jedoch ist es in einem solchen juristischen Kauderwelsch geschrieben enthält eine derartige Textmenge, dass man es nur sehr mühsam durcharbeiten kann. Ich glaube, ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, dass nicht mal ein Prozent der Abgeordneten diesen Text gelesen hat.

Seltsam finde ich dann dennoch, dass gerade zu dem Zeitpunkt, zu dem herauskommt, dass der durchschnittliche Bundestagsabgeordnete quasi blind abstimmt, sich dieser doch noch eine leicht höhere Diät gönnt. Man erinnere sich an die Vorratsdatenspeicherung.

Das Volk „volkt“? UPDATE

Mai 13, 2008

Die „World Socialist Web Site“, schreibt über einen rechten Think Tank mit Namen „BürgerKonvent„:

Am 30. April trat Ex-Bundespräsident Roman Herzog auf einer Pressekonferenz im Pressezentrum des Parlaments zusammen mit dem ehemaligen sozialdemokratischen „Superminister“ Wolfgang Clement auf, um das neueste Buch des so genannten BürgerKonvents publik zu machen. Der BürgerKonvent ist ein rechter Think Tank, zu dessen Mitarbeitern bedeutende Mitglieder des politischen, unternehmerischen und Banken-Establishments in Deutschland gehören.
[…]
Jürgen Großmann, amtierender Vorsitzender des Energiekonzerns RWE äußerte sich auf der Pressekonferenz noch unverblümter. Großmann erklärte: „Was wir brauchen ist nicht weniger als eine Revolution!“ – das heißt, eine „Revolution“, die die Errichtung einer autoritären Regierung zum Ziel hat, die in der Lage ist, den wachsenden Widerstand in der Bevölkerung gegen die Politik der Agenda 2010 schonungslos zu bekämpfen.

Herzog gab in seiner Antwort auf die Frage eines Journalisten einen Einblick in die durch und durch elitäre Denkweise des Konvents. Als er gefragt wurde, wie er glaubt, die Unterstützung der deutschen Bevölkerung für seine Vorschläge zu bekommen, platzte er mit folgender Antwort heraus: „Das Volk folgt… das sagt doch schon der Name.“ Als er merkte, dass er zu weit gegangen war, versuchte Herzog schnell, seine Äußerung zu korrigieren und seinen entlarvenden Ausrutscher herunterzuspielen.

Diese (euphemistisch ausgedrückt) eigenwillige Figura etymologica unseres ehemaligen Bundespräsidenten ist so absurd, dass ich nicht weiß, wo ich anfangen soll, das auseinanderzunehmen.

Ich fange mal bei der angeblichen Beziehung von „Volk“ und „folgen“ an. Das Wort „Volk“ entstammt dem slawischen „plŭkŭ“. Aus diesem Wort ging das das Wort „Pulk“ hervor und aus diesem schließlich „Volk“. „Folgen“ hingegen ist gar nicht slawischen, sondern altgermanischen Ursprungs. Bekannt ist vor allem die „Folgerin„, eine germanische Schutzgöttin, die einem hinterherläuft. Nur heißt die in der Sprache unserer heidnischen Vorfahren „Fylgja“. „Fylgja“ und „plŭkŭ“ haben also nichts miteinander zu tun, nur die Verschleifung dieser Wörter in einigen Jahrhunderten Sprachgebrauch sorgte dafür, dass sie in der Aussparche ähnlich klingen. Klingen, wohl gemerkt, denn wer lesen kann (und an keiner schlimmen Lese-Rechtschreibschwäche leidet), dem fällt sofort auf, dass „Folgen“ und „Volk“ nicht der gleichen Sprachwurzel entstammen, denn das eine Wort schreibt sich mit „f“ und „g“, das andere mit „v“ und „k“.

Aber sehen wir einmal davon ab, dass Roman Herzog gerne Wortverwandschaften herbeifantasiert, wenn ihm eine kritische Frage gestellt wird. Ich möchte meinerseits auch ein paar Fragen an ihn stellen (auch wenn er diesen Artikel wohl nie zu Gesicht bekommt):

Wer ist der Souverän in einer Demokratie?

Nein, Roman, es ist nicht der Führer. Es ist das Volk. Das politische System, in dem eine unmündige Volksmasse einem Führer blind folgt, nennt man Diktatur. Da Roman Herzog sich nun als Führer der blinden Volksmasse sieht oder zumindest meint, das Volk sei bloß zu lenkende Masse eines Autokraten, ohne Kontrolle auf die Regierung auszuüben, lässt das nur zwei Schlüsse übrig, die man folgern kann (Achtung, Roman, das Verb „Folgern“ hat nichts mit dem Vornamen „Volker“ zu tun):

Entweder Herzog hält die BRD für eine Autokratie, in der das Volk nichts zu sagen hat, und ein (oder mehrere) Führer die politischen Geschicke lenkt/lenken.

Oder Roman Herzog hat vor, eine solche Diktatur in Deutschland zu installieren.

Es kann natürlich auch sein, dass beide Varianten zutreffen, schließlich beschränkt sich die Einflußnahme der Bevölkerung auf ein paar Wahlen in festen Ritualen, zu denen gehört, dass nahezu sämtliche Wahlversprechen, aufgrund denen eine Partei gewählt wurde, von selbiger in der Regierungszeit gebrochen werden. Auch dass eine einmal gewählte Partei erst mit dem Ende der Legislaturperiode mit Konsequenzen für die Missachtung des Volkswillens rechnen muss, räumt dem angeblichen Souverän Wähler nicht gerade umfassende Kontrollmöglichkeiten ein. Und eine Umgestaltung der politischen Struktur in Richtung Autokratie strebt der „BürgerKonvent“ ja augenscheinlich an.

In jedem Fall aber, sollte man sich diesen „BürgerKonvent“, der anscheinend den Bürger als bloßen Erfüllungsgehilfen sieht. Ein anderes prominentes Mitglied ist Wolfgang Clement, der gegen Arbeitslose hetzt und sie „Parasiten“ nennt. Es reicht aber wohl nicht, nur eine Diktatur zu wollen und menschenverachtenden Hassreden zu schwingen. Also sucht man sich noch ein Opfer, die Ausländer.

Einen Einblick in die durch und durch reaktionären politischen Ideen und Prioritäten des Konvents erhält man in einer weiteren Publikation: Das Ende des Weißen Mannes, verfasst von einem seiner Gründungsmitglieder Professor Dr. Manfred Pohl. Pohl ist einer der führenden Theoretiker des BürgerKonvents, der als junger Mann seine Bank-Karriere unter Hermann Josef Abs begonnen hatte. Abs war von 1937 bis zum Ende des Kriegs Mitglied der Geschäftsleitung der Deutschen Bank und spielte in dieser Zeit eine führende Rolle bei der „Arisierung“ der deutschen Wirtschaft – d. h. der zwangsweisen Enteignung der Juden.

Und Manfred hat viel von seinem Mentor Abs gelernt:

Pohls wichtigste These in diesem Buch ist, dass Europa von Immigranten überflutet wird; das bedrohe genetisch die Vorherrschaft des „weißen Mannes“.

Das ist nichts weiter als tiefster und eindeutigster Rassismus. Ein Weltbild, wie es vor 70 Jahren in dieser Gegend weit verbreitet war.

Fassen wir also einmal zusammen: Diktatur, Hetze gegen Randgruppen und Rassismus. Dafür gibt es ein exakt zutreffendes Wort: Faschismus. Was uns der „BürgerKonvent“ andrehen will, ist Faschismus in seiner reinsten Form. Diese Irren müssen gestoppt werden, und zwar sofort. Denn sie sind in ihrer Gefährlichkeit nicht vergleichbar mit der NPD, sie sind viel gefährlicher, weil sie im Gegensatz zur NPD keine Randexistenz fristen, sondern gesellschaftlich angesehene geistige Autoritäten darstellen und somit einen Einfluß auf die Politik ausüben. Sollten wir es nicht schaffen, sie aufzuhalten, kann es nämlich sein, dass wir uns in einem Konzentrationslager wiederfinden.

(via)

UPDATE: Wie ich aus den Kommentaren erfahren habe, heißt der „BürgerKonvent“ eigentlich „Konvent für Deutschland“. Den erstgenannten gibt es zwar auch, da ist aber nicht Roman Herzog mit seiner Bewegung drin. Und falls nun wer die Seriösität der Quelle anzweifelt, was ich auch täte, denn allzu genau scheinen die WSWS-Autoren nicht zu recherchieren, der findet hinter diesem Link einen Artikel aus der Süddeutschen, der das Zitat unseres Hobbyetymologen enthält.

Wo ich gerade über die Seriösität der Öffentlich-Rechtlichen und Hitler schreibe…

Mai 12, 2008

„Deutschland braucht einen neuen Führer“, meint das ZDF und plant zu dem Zweck eine Castingshow für Politker mit dem Namen „The Next Great Leader“:

Das ZDF hat sich die Rechte an einer Castingshow für Nachwuchspolitiker gesichert. In „The Next Great Leader“ will der Mainzer Sender „neue, unverbrauchte politische Hoffnungsträger“ suchen.

Wie alle deutschen Castingshows ist das Format aus dem Aussland kopiert, in diesem Fall aus Kanada. Die Kanadier wollten aber keinen Führer, sondern bloß einen Premierminister, dementsprechend heißt die Show dort auch „Canada’s Next Great Prime Minister“. Aber das ist dem Zweiten Deutschnationalem Fernsehen wohl zu demokratisch.

(via)

[Ich weiß nun nicht, ob das ZDF wirklich von braunen Dumpfbacken gelenkt geführt wird, oder ob da einfach mal wieder komplette Idioten am Werk waren, hoffe aber, dass letzterer Fall der Wahrheit entspricht. Daher ist die Einordnung in die Kategorie ‚Renazifizierung‘ nicht ganz ernst gemeint.]

Fälschungen, Folter und „unerklärliche“ Todesfälle

Mai 8, 2008

Die Firma „Taser“, welche die gleichnamige Elektroschockwaffe produziert, hat vor einem amerikanischen Gericht durchgesetzt, dass in den Totenscheinen von Menschen, die nach dem Einsatz ihrer Produkte gestorben sind, nicht der Taser als Ursache genannt wird, sondern die Fantasiebezeichnung „excited delirium“ eingetragen wird.

Damit wird einerseits der Anschein erweckt, dass Taser nicht-tödliche Waffen wären, wie es vom Konzern lange Zeit propagiert wird. Inzwischen nutzt „Taser“ selbst die Bezeichnung „weniger tödlich“, nachdem es zu einer Reihe von Todesfällen unmittelbar nach einem Tasereinsatz kam. Andererseits sinkt so natürlich die offizielle Zahl von Personen, die durch polizeiliche Gewaltanwendung sterben. Für „Taser“ und Staatsgewalt stellt das Urteil also eine Win-win-Situation dar, für Bürger von Staaten, in denen diese Waffe eingesetzt wird, eine lebensgefährliche Bedrohung. Schließlich bleibt der tödliche Einsatz von Elektroschockwaffen für die Beamten folgenlos, wenn diese nicht die offizielle Todesursache sind, also ist davon auszugehen, dass Polizisten ohne sich viele Gedanken um juristische Folgen ihres Vorgehens drauflos „tasern“ werden. Eine geringere Hemmschwelle für die Beamten bedeutet aber eine höhere Anzahl an Tasereinsätzen und damit eine höhere Anzahl an Toten.

Dabei konnte man schon vor dem Urteil nicht davon sprechen, dass der Taser mit Bedacht eingesetzt würde, was auch „amnesty international“ aufgefallen ist:

Taser werden als sicherere Alternative zu Schuß- oder Schlagwaffen im Umgang mit gefährlichen Personen beworben. In der Praxis werden sie allerdings routinemäßig als Gewaltmittel gegen Menschen eingesetzt, die keine ernste Gefahr darstellen. Sie werden häufig in Situationen benutzt, in denen die Anwendung von Schußwaffen oder sogar Schlagstöcken niemals gerechtfertigt wäre

Ein derart inflationärer Einsatz ist nicht bloß als völlig unverantwortlich zu bezeichnen, sondern als lebensverachtend. Denn eine geringe Todesquote, wie sie der Taser besitzt, bedeutet eben nicht, dass man keinen Menschen damit tötet. Auch ist es eine völlige Missachtung der Menschenwürde, einen Menschen zu tasern, was ihn immerhin sehr starken Schmerzen aussetzt, um ihn gefügig zu machen. Ein Gerät, dass Menschen durch Zufügen von Schmerzen gefügig machen soll, wird gemeinhin als Folterinstrument bezeichnet. Zu diesem Schluss kam dann auch der UN-Ausschuss gegen Folter.

Der UN-Ausschuss gegen Folter, der die Einhaltung der UN-Antifolterkonvention der Vereinten Nationen überwacht, brachte im November 2007 in einer Presseerklärung zum Bericht der portugiesischen Regierung zur nationalen Umsetzung der Konvention seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der Einsatz des Modells TaserX26 eine Form von Folter sei.

Ein Einsatz als Folter wurde in einer amerikanischen Polizeiwache auf Video dokumentiert. Eine betrunkene, mit Handschellen gefesselte Frau, wird von einem Polizisten mit einem Taser beschossen und niedergestreckt. Die Frau hat niemanden tätlich angegriffen und anhand der Verhaltensweisen weiterer Polizisten in dem Raum kann man feststellen, dass sich diese nicht bedroht fühlten, bewegen sie sich doch völlig ruhig und gelassen.

Auf Youtube finden sich noch unzählige weitere Fälle, in denen ein Polizist zum Taser griff, obwohl er nicht bedroht wurde. Folter scheint für die Repressionskräfte ein völlig alltägliches Mittel zu sein, mit ihren Mitmenschen umzuspringen, auch wenn es sich nur um Temposünder handelt.

Was mir persönlich aber am meisten Angst macht, ist nicht, dass es in den VSA ständig zu Missbrauchsfällen kommt. Denen kann ich persönlich entgehen, indem ich mich von dem Land fernhalte. Nein, mich beängstigt die Tatsache, dass unsere faschistoiden Innenminister den Taser in Deutschland eingeführt haben und den Einsatz dieses Folterinstruments ausweiten wollen. Wenn wir sie damit durchkommen lassen, ist jeder Mensch hier in Gefahr, gefoltert und gar getötet zu werden, weil ein Polizist meint, eine Elektroschockwaffe wäre das korrekte Mittel, sich Respekt zu verschaffen.

(via)

Überaus parteiisch statt überparteilich

Mai 7, 2008

Die Zeit hat einen lesenswerten Artikel betreffend der juristischen Folgen von unangemessener Polizeigewalt (wie zum Beispiel solcher, solcher oder solcher), beziehungsweise dem Fehlen von Folgen. In der deutschen Rechtssprechung ist eine Tendenz Polizisten mit Straftaten ungeschoren davonkommen zu lassen feststellbar. Selbst „amnesty international“ hat zu dem Thema bereits die Stimme erhoben.

Vor vier Jahren legte die Menschenrechtsorganisation amnesty international einen umfassenden Bericht über Misshandlungen durch deutsche Polizisten vor und dokumentierte das immer gleiche Schicksal einer Strafanzeige gegen die Täter: Gegenanzeigen, interne Untersuchungen, die diese Bezeichnung nicht verdienen, Staatsanwälte, die kaum ermitteln und schon gar nicht anklagen.

Die augenscheinlich völlig korrupten Staatsanwälte der BRD machen eine wirkliche Aufklärung des Falles meist unmöglich, wenn es denn überhaupt zu Ermittlungen kommt. Falls man nicht schon vor der Anzeige die Schuld der Beamten beweisen kann, es ist nahezu ausgeschlossen, dass der Fall nicht im Sand verläuft. Und selbst wenn man es beweisen kann, wird das Verfahren meist eingestellt, wie im Fall von Felix K., über den ich letzten September schrieb.

Der Artikel selbst liefert desweiteren noch zwei weitere Beispiele für diese Thematik. Einer davon ist der Fall eines Deutschtürken, der in seiner Wohnstatt von einem Kommando des SEK überfallen und zusammengeschlagen worden war. Das Opfer verlor dabei einen Schneidezahn. Zur Anklage kam es nur, weil seine Mutter den Angriff auf Fotos dokumentiert hatte und die türkischsprachige „Hürriyet“ Druck gemacht hatte. Die Ermittlungen waren eine Farce, es wurde viel zu spät begonnen, nur lückenhaft ermittelt, und heraus kamen Widersprüche. Natürlich endete das Verfahren mit einem Freispruch.

1933 erhielten die Schläger von der SA eine eigene Gerichtsbarkeit, die sie vor Strafverfolgung schützte, sollten sie einen Juden oder Kommunisten angegriffen haben. Von solchen Zuständen sind wir „Demokraten“ aus der BRD auch nicht weit weg.

Vorbild Großbritannien?

Mai 7, 2008

Das überrascht bestimmt jeden eben so sehr wie mich:

Die über vier Millionen Videokameras helfen laut Scotland Yard kaum bei der Verbrechensaufklärung – es fehlt das passende Personal.

Milliardenschwere Investitionen in ein landesweites System von Überwachungskameras haben in Großbritannien die Kriminalität kaum eingedämmt.

Das Netz mit mehr als vier Millionen Videokameras sei ein „völliges Fiasko“, sagte jetzt der Chef der Scotland-Yard-Abteilung für Videoüberwachung, Mike Neville.

Kriminelle würden die Kameras längst nicht mehr fürchten, sagte der Chefinspektor nach Angaben der BBC vom Dienstag bei einer Sicherheitskonferenz in London.
[…]
So seien lediglich drei Prozent der in der Millionenstadt London verübten Raubüberfälle mit Hilfe von Überwachungsvideos aufgeklärt worden.

Fassen wir doch mal zusammen: Videoüberwachung dämmt die Kriminalität nicht ein, erzielt keinen Abschreckungseffekt bei Kriminellen und hilft so gut wie gar nicht bei der Aufklärung von Verbrechen. Warum will unsere Junta noch einmal Milliarden in die Überwachung pumpen, um ihre Bürger Untertanen flächendeckend bespannen  zu lassen? Wer jetzt noch daran glaubt, die Überwachung passiere nur zu unserem Besten, soll uns nur vor Kriminellen und Terroristen schützen, dem ist auch nicht mehr zu helfen.

Fiese Pflanzenvernichter terrorisieren Genmaisfeld

Mai 6, 2008

Terrorismus 2.0 ist ein „sicherheits“politisches Konzept, das sich aufgrund seiner Einfachheit rasend schnell in der europäischen Exekutive durchgesetzt hat. Dabei funktioniert dieses Prinzip ähnlich wie Web 2.0. Jeder kann mitmachen und selber Terrorist werden, er muss dafür nicht mal wen umbringen, oder was in die Luft jagen, es reicht schon aus, ein bisschen Grünzeug auszureissen.

Eine Aktion von Gentechnikgegnern in Portugal, die sich gegen die Pflanzung von Genmais richtete, wurde nun von der europäischen Sicherheitspolizei Europol als „terroristisch“ eingestuft. Das ist zu lesen in dem aktuellen Report 2008

Europol fiel doch schon mit dem letzten Terrorreport negativ auf, weil sie es mit der Wahrheit nicht allzu genau nahmen. Auch das neue Papier aus dem Hause Europol scheint nur zum Hintern abwischen zu taugen, wenn schon Sachbeschädigung aufgenommen wird, um eine hohe Anzahl an Terroranschlägen zu simulieren. Andererseits hat sich die Vorgehensweise, Sachbeschädigung als Terrorismus einzustufen ja in Deutschland bewährt, also ist es nicht weiter verwunderlich, dass dieses System Schule macht.

Es ist den Repressionsbehörden der EU keine Begründung zu blöd, um einen totalitären Polizeistaat zu fordern. Eine wahrheitsgemäße Aussage ist jedoch das letzte, was man von diesen Menschen erwarten kann.

Parlamentarische Was?

Mai 4, 2008

CDU und CSU wollen mit einem neuen Gremium die Trennung von äußerer und innerer Sicherheit endgültig aufbrechen. Unter Einbeziehung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Verteidigungsminister Franz Josef Jung sei ein Konzept für einen „nationalen Sicherheitsrat“ nach US-amerikanischen Vorbild nahezu fertiggestellt worden, berichtet die „Welt am Sonntag“.
[…]
„Um ein kohärentes Zusammenwirken aller Kräfte der inneren und äußeren Sicherheit zu gewährleisten, ist ein Nationaler Sicherheitsrat als politisches Analyse-, Koordinierungs- und Entscheidungszentrum einzurichten“, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Eine wichtige Säule des Konzepts ist auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern.

Wenn Wolfgang Schäuble und Franz Josef Jung etwas ausspinnen, dann weiß man sofort, da bewegen wir uns auf eine Katastrophe zu. Welche Kompetenzen der Nationale Verteidigunsrat Nationale Sicherheitsrat haben soll, lässt sich im Detail bei der „Welt“ nachlesen:

Der Sicherheitsrat solle ressortübergreifend mögliche Bedrohungen für die innere und äußere Sicherheit analysieren, präventive Maßnahmen einleiten, sowie die zivil-militärische Krisenbewältigung und Krisenprävention im In- und Ausland koordinieren, so die Union. Er soll auch für die „Einleitung geeigneter Abwehrmaßnahmen und Notfallplanungen“ sowie den Einsatz von Heimatschutzkräften zuständig sein, „in dem Falle, dass Katastrophen die Fähigkeiten einzelner Bundesländer überfordern“.

Damit wäre die gesamte Entscheidungsfindung betreffend militärischer und und sicherheitspolitischer Fragen in einer Behörde konzentriert, die Teil des Kanzleramtes ist. Das bedeutet nichts anderes, als dass die (sowieso schon kaum vorhandene) parlamentarische Kontrolle von Militäreinsätzen nicht mehr vorhanden ist. Eine weitere Ausweitung des Afghanistaneinsatzes gegen den Willen der Mehrheit der deutschen Bevölkerung wäre damit ohne weiteres möglich, die Gewaltenteilung ausgeschaltet.

Was der Sicherheitsrat denn nun sicherstellen soll, wird von der „Welt“ auch erwähnt.

In Anlehnung an die Europäische Sicherheitsstrategie von 2003 definiert die Union in ihrem Papier deutsche Sicherheitsinteressen. Dazu zählen beispielsweise der freie und ungehinderte Welthandel „einschließlich einer gesicherten Energie- und Rohstoffversorgung als Grundlage unseres Wohlstandes“, die politische, wirtschaftliche und militärische Handlungsfähigkeit von Europäischer Union (EU) und Nato sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit „den Staaten, die unsere Ziele und Werte teilen“.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder will mit der Sicherheitsstrategie auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Auslandseinsätze der Bundeswehr stärken. „Das sicherheitspolitische Umfeld Deutschlands hat sich in den letzten zehn Jahren dramatisch geändert. Deshalb will die Union in einem breiteren Rahmen erklären, welche Sicherheitspolitischen Interessen Deutschland leiten. Die neue Rolle Deutschlands wird besonders deutlich am Beispiel Afghanistan. Ich weiß genau, dass die Menschen im Land diesen Einsätzen mit Skepsis gegenüberstehen. Aber dieses Engagement fügt sich in ein sicherheitspolitisches Gesamtkonzept ein“, sagte Kauder WELT ONLINE.

Oder auf kurz: Es wird Rohstoffkriege geben und Afghanistan ist erst der Anfang. Wenn sich dieses Konzept durchsetzt, erfährt die BRD eine seit der Wiederbewaffnung beispiellose Militarisierung, was sich im Verlust mehrerer Millionen Menschenleben auszeichnen wird, denn das Umbringen von Menschen hat Krieg so an sich.

Das sind aber noch nicht Tote genug für die Union. Auch innerhalb der BRD soll die Bundeswehr eingesetzt werden.

„Gerade bei der Bedrohung durch den globalen Terrorismus ist es wichtig, dass wir die traditionellen Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit überwinden.

meint der Fraktionschef der Union Volker Kauder. Wer in diesem Land Terrorist ist, haben die Exekutivorgane der Staatsgewalt ja schon ausreichend dargelegt. Zum Beispiel Rechtshilfe, Buchautoren, Menschen gegen die verdächtigerweise kein Verdachtsmoment vorliegt, Randalierer, Demonstranten und eigentlich auch sonst jeder. Hat nun noch irgendjemand Fragen, gegen wen sich dieser Rat richtet?

Schuld daran ist natürlich wie immer der Chinese. Warum? Na, weil er das Verhalten der EU an den Tag legen könnte (die kopieren aber auch alles). Oder, in Kauders Worten:

Auch die Energie- und Rohstoffversorgung ist ein wichtiges sicherheitspolitisches Thema. Wie sollen wir reagieren, wenn die Chinesen in Afrika Diktatoren unterstützen, um sich den Zugang zu Rohstoffen zu sichern?“, so der Fraktionschef.

Nun, das geht ja nun wirklich nicht, dass die Chinesen auch Ressourcen haben wollen. Als nächstes wollen Afrikaner noch was zu essen und Afghanen ihre eigenen Regierung. Da muss man natürlich „reagieren“, am besten mit viel Militär. So ein bisschen Krieg bringt schon keinen um. Und selbst wenn, dann ist zumindest sichergestellt, dass die EU-Staaten wieder die einzigen sind, die mit afrikanischen Diktatoren verhandeln.

Dieser Rat hebt also die Gewaltenteilung auf, um die Bundeswehr gegen die eigenen Bürger einzusetzen und Rohstoffkriege gegen China zu führen. Glaubt noch irgendwer daran, dass unsere Volksvertreter wirklich nur das Beste für uns wollen?

Notwehr – Auflösung?

April 28, 2008

Zu Weihnachten 2007 hatte sich in Heppenheim ein psychisch kranker Mann in seiner Küche eingesperrt. Er war allein, drohte aber mit einem Blutbad. Daraufhin stürmte das SEK die Wohung und feuerte laut eigener Aussage einen Taser auf den Menschen, welcher nicht wirkte. Daraufhin töteten die Beamten den Rentner mit 6 Schüssen aus mindestens zwei Waffen. Die Polizisten gaben an, er sei mit Messern bewaffnet auf sie zugestürmt. Eine solche Reaktion hatte der Tote angedroht. Nun ist eine offizielle Version aufgetaucht, warum der Taser nicht gewirkt haben soll.

Wie Staatsanwalt Ger Neuber berichtete, ergab eine Untersuchung nun, dass der von den Beamten genutzte Taser mit den falschen Batterien geladen war. Zudem sei die eingesetzte Kartusche an Heiligabend 2007 bereits seit 17 Monaten abgelaufen gewesen. Dadurch sei der Taser faktisch nicht funktionsfähig gewesen. Wer für die Fehlfunktion verantwortlich sei, werde derzeit von der Staatsanwaltschaft noch geprüft.

Ist dann alles geklärt? Nein, gar nichts ist geklärt! Es ist völlig egal, warum ein Taser nicht funktioniert, denn das Problem in diesem Fall ist, dass ein Polizeikommando in eine Wohung eingedrungen ist und einen Menschen erschossen hat, obwohl dieser keine Bedrohung darstellte. Er war allein, wohlgemerkt. Sie hätten einfach warten können bis er von selbst herauskommt, sich beruhigt oder einschläft. Die Beamten sahen sich auch keiner unerwarteten Reaktion ausgesetzt, denn wie gesagt, hatte der Rentner sein Verhalten vorher angekündigt.

Muss man in diesem Staat damit rechnen, falls man sich weigert die eigene Wohnung zu verlassen, von einem Killerkommando erschossen zu werden? Ein solches Verhalten ist kein einfacher Fehler, keine bloße Überreaktion, die mal passieren kann. Hier wurde bewusst das Leben eines Menschen aufs Spiel gesetzt, ohne dass es irgendwie notwendig war. Eine solche Missachtung des menschlichen Lebens seitens von Menschen, die berufsmäßig mit tödlichen Waffen hantieren macht Angst. Angst davor, als „Unfall“ zu enden, erschossen in einer „Überreaktion“. Und Angst davor, dass sich dieser Staat zu einem Polizeistaat entwickelt, in dem von den Ordnungshütern mehr Gefahr ausgeht als von den Kriminellen. Denn ein solches Vorgehen, genau so eines, ist ein Charakteristikum dieser Art von Polizeistaat.

515 Stimmen gegen Demokratie

April 25, 2008

Gestern hat sich die große Mehrheit der Mitglieder des deutschen Bundestages für eine Ratifizierung der EU-Verfassung, die Lissabonner Verträge genannt wird, entschieden. Dieses Vorgehen entspricht der Logik der politischen Eliten Europas, die Volksentscheide höchstens zu dem Zweck abhalten, um sie zu ignorieren, wenn das Ergebnis nicht passt.

In der Bananenrepublik Deutschland ist die Situation freilich anders als in Frankreich oder den Niederlanden, denn hier geruhen sich die Herrenmenschen Politker nicht einmal das Volk um eine Legitimation zu fragen, stattdessen wird die Verfassung vom Parlament durchgewunken. Wenn dieses Land eine Demokratie wäre, wenn dieses Land seinen Bewohner gehörte, und zwar allen, nicht bloß einer kleinen Minderheit von Lobbyisten und Politikern, wenn der Wille des Volkes auch nur irgendetwas bedeuten würde, dann wäre ein solcher Prozess undenkbar. Wäre. Konjunktiv. Irrealis. Und das nicht ohne Grund.

Nehmen wir einmal an, dieser Staat wäre nicht quasi gottgegeben, sondern erführe seine Legitimation darin, den Bürgern der BRD zu dienen, ihre Interessen zu erfüllen, zu ihrem Vorteil zu existieren. Daraus würde folgen, dass jede Handlung, die dieser Staat, also real die politische Kaste, tätigte, dem Willen des Volkes entsprechen muss, denn wer wüsste besser, was einer Person Interesse darstellt, als diese Person selbst? Nehmen wir ferner an, dieser Staat wäre Eigentum seiner Bürger und die politische Kaste stellt die Verwalter des Eigentums dar, welche ohne Zustimmung der Eigentümer dieses nicht abgeben dürften. Wenn jemand ein Guthaben verwaltet, darf er es schließlich auch nicht verschenken oder verprassen. Aus den Tatsachen, dass erstens in Deutschland kein Volksentscheid zu dem Thema abgehalten wurde, und dass zweitens Machtkompetenzen der BRD durch Ratifizierung der EU-Verfassung in erheblichen Dimensionen Brüssel überantwortet werden, folgt zwangsläufig, dass weder die eine, noch die andere Annahme der Realität entspricht. Wir leben nicht in einer Demokratie und dieser Staat gehört auch nicht seinen Bürgern.

Da nun geklärt ist, dass wir in einer Diktatur leben, erscheint der Inhalt dieses Machwerks, der Todesstrafe und Niederschießung von Aufständen, sowie Aufrüstungsverpflichtung und Militäreinsatz im eigenen Lande beinhaltet, nur logisch. Derartige Verhaltensweisen sind Charakteristika von totalitären Systemen.

BKA darf alles II

April 22, 2008

Nachdem Fefe das BKA-Gesetz auseinandernahm und eine Kurzübersicht der Befugnisse dieser Behörde veröffentlicht wurden, sowie der Gesetzestext sich im Netz finden lässt (dieser war geheimgehalten worden, was nicht nur in einer Demokratie, sondern auch in einer Republik nicht vorkommt), hat sich meine Meinung vom Februar, dass dieses Gesetz aus der Behörde eine Geheimpolizei macht, die mit nahezu unbegrenzten Befugnissen ausgestattet ist, bestätigt. Ich weiß noch nicht, ob die damals angesprochene Abkopplung von der juristischen Kontrolle (welche zumeist allerdings bloß ein schlechter Scherz ist) im Gesetzestext enthalten ist, da mir bisher die Zeit fehlte, diesen durchzuarbeiten. Ich verspreche aber, das nachzuholen. Die nahezu allmächtige Behörde, zu der das Bundeskriminalamt durch diese Gesetz mutiert, bringt mich dennoch dazu mein damaliges Zitat von Lawrence Britt, der die vierzehn Anzeichen des Faschismus benannte, zu wiederholen:

Unter faschistischen Regimes wird der Polizei fast unbegrenzte Macht zur Verbrechensbekämpfung eingeräumt. Das Volk ist häufig bereit, Polizeiverbrechen zu übersehen und sogar Bürgerrechte im Namen des Patriotismus’ aufzugeben. In faschistischen Ländern gibt es meistens eine landesweite Polizeieinheit mit praktisch unbegrenzter Macht.

Genau das passiert durch dieses Gesetz. Und hinterher hat wieder niemand etwas gewusst?

Die Befugnisse werde ich hier von Datenspeicherung.de vollzitieren, damit sich jeder selbst ein Bild von der annähernden Allmacht des künftigen BKA über zeugen kann:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    3. Foto der Person aufnehmen,
    4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    6. Messungen an der Person vornehmen,
    7. die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    1. langfristige Observation von Personen
    2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
  15. Platzverweise erteilen
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
  17. Personen durchsuchen
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
  19. Sachen sicherstellen
  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

Dass von den Maßnahmen Abgeordnete ausgenommen sind, ist logisch in unserer Diktatur, denn manche sind eben gleicher. Mit „Geistlichen“ sind übrigens christliche Pfaffen, sowie Rabbis gemeint. Imame, sowie Vertrauenspersonen aller anderen Weltanschauungen dürfen natürlich bespitzelt werden. In der keinesfalls laizistischen BRD sind manche Weltanschauungen eben mehr Wert als der Rest.

Ablenkungsmanöver

April 10, 2008

Wenn die Parlaments-Arier des deutschen Bundestages vor demokratiefeindlichem Extremismus warnen, ist das, als ob ein Pyromane zur Brandbekämpfung aufruft. Zum Anlass nahmen die Vertreter der Elite und der Wirtschaftsbonzen das Ermächtgungsgesetz, dass die Weimarer Republik in die Diktatur des dritten Reiches verwandelte. Diese Veranstaltung hatte zum einen werbetechnische und zeremonielle Gründe, zum anderen aber konnten die Mitglieder des Bundestages auf die (zweifellos bestehende) Gefahr von rechten Extremisten hinweisen und von der selbst kreierten Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie ablenken.

Ein Land, in dem man damit rechnen muss, für das öffentliche Äußern einer Meinung von Polizisten zusammengeschlagen zu werden, in dem Teilnehmer einer Demonstration jahrelang nach dieser noch überwacht werden, unabhängig davon, ob sie sich auf der Demonstration strafbar machten, in dem Arbeiter des öffentlichen Dienstes nicht die „falsche“ Partei unterstützen dürfen, und in dem Kritiker und herumalbernde Jugendliche vom Staatsschutz verfolgt werden, würde man ohne Zweifel und sofort eine Diktatur, ein repressives System oder eine Autokratie nennen, sofern es sich um Rusland, China oder sonst ein fernes Land handelte. Die beschriebenen Zustände fanden allerdings in der BRD statt und sie sind nicht die einzigen.

Nicht nur den Demokratiefeinden der NPD sollte man mit Widerstand entgegnen, sondern auch denjenigen aller anderen Parteien. Denn während unsere Herrscher mit der linken Hand auf die Gefahr durch rechte Extremisten hinweisen, ziehen sie uns mit der rechten Hand das Grundgesetz aus der Tasche.

Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten.

Zitat von Theodor W. Adorno, nach Ansicht der Staatsanwalt Aachen stellt dieser Satz eine Volksverhetzung dar.

Vorratsdatenspeicherung wird planmäßig ausgeweitet

April 8, 2008

Bisher wurde jedes angeblich gegen den Terror gerichtete Gesetz auf weitere Kriminalitätsfelder und Bagatellen ausgedehnt. Daher ist es nur logisch gewesen, auch in der Frage der Vorratsdatenspeicherung eine solche Ausweitung anzunehmen. Natürlich kam sie, denn gegen den Terrorismus war dieses Gesetz nie gerichtet. Das gab auch Dieter Wiefelspütz zu, kaum dass das Gesetz verabschiedet war. Natürlich nicht vorher, sonst hätte doch niemand an die Sicherheitswirkung des Gesetzes geglaubt, und man hätte nicht die allgemeine Paranoia und Angst vor bösartigen Bartträgern und meuchelnden Mullahs zur Stimmungsmache verwenden können.

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass nun Urheberrechtsinhaber (die Musikindustrie beispielsweise) Zugriffe auf die durch die Vorratsdatenspeicherung erhobenen Verkehrsdaten erhalten. Was das nun mit Terrorismus zu tun haben soll, wird wohl niemandem klar. Muss es auch nicht, denn was gestern Begründung für ein Gesetz war, ist heute längst vergessen. Es ist schließlich eine viel höhere Hürde, eine Maßnahme zu installieren, als sie dann später auszubauen. Daher erfindet unsere Herrscherkaste alle möglichen Bedrohungen (zur Zeit sind es muslimische Terroristen, vor ein paar Jahren waren es Kommunisten), gegen die sich die neuartige Methode angeblich richten soll, und alle möglichen „rechtsstaatlichen“ Einschränkungen, die angeblich sicherstellen sollen, dass sonst niemand als die Bedrohung betroffen sei. Diese Einschränkungen sind nach Abschiedung des Gesetzes natürlich alle vergessen und jeder kann Opfer dieser Methoden werden.

Und genau deswegen, darf man auch den wunderbar rechtsstaatlich klingen Beschränkungen der anderen (geplanten) „Sicherheits“gesetzen nicht trauen, denn auch diese werden mit der Salamitaktik entfernt werden, sobald das Gesetz einmal überhaupt in Kraft ist.

Was ist eigentlich linke Gewalt?

März 24, 2008

Zu Zeiten der RAF war es noch klar, was linke Gewalt ist. Linke Gewalt, das ist, wenn kommunistische Terroristen ehemalige SS-Offiziere, die sich für die Verarmung der deutschen Unterschicht breit machten, entführten und ermordeten.

Diese Zeiten sind heute vorbei, was in einer gewissen Weise schade ist für Menschen, die sich gerne an der Armut anderer Menschen bereichern. Denn nun ist es schwieriger, Protest gegen den totalen Ausverkauf der Menschen in Deutschland in die Nähe von politisch motivierter Gewalt zu rücken. Das Hauptproblem besteht wohl darin, dass „linkspolitisch motivierte“ Gewalt in ihrer Qualität nicht vergleichbar ist mit Gewalt rechter politischer Gruppen. Linke setzen nun einmal keine bewohnten Gebäude in Brand oder schubsen Menschen vor Züge.

Dewegen ist es unerlässlich, linke Gewalttaten herbeizukonstruieren, sei es nun dadurch, dass man Sachbeschädigung als „Terrorismus“ verfolgt, oder dass man Teilnehmer einer Sitzblockade verhaftet, diese dann freispricht (so schlimm sind die Zustände in diesem Land noch nicht, dass völlig willkürlich „Recht“ gesprochen würde), aber anschließend in die Dateien von Interpol übernommen wurden, als „gewalttätige“ und „linksmotivierte“ Straftäter. Diese Zusätze sind zwar inzwischen entfernt worden, jedoch bleibt die EInträge bestehen. Begründet wird dies mit der Gefahr terroristischer Anschläge, die anbgeblich von auf der Straße sitzenden Studenten ausginge. Man merkt, es ist eine Menge Zeit seit der RAF vergangen, zumindest hat sich der linke Terrorismus anscheinend sehr stark gewandelt.

Dass eine solche Behandlung von Demonstranten nicht nur dazu dient, jeglichen Protest gegen menschenfeindliche „Reformen“ zu diskreditieren und in die Ecke von Mord und Bombenanschlag zu drängen, sondern auch ein weiterer Schlag gegen die freie Meinungsäußerung ist, sollte ebenfalls erwähnt werden.

(via)